Datenschutz für Arbeitnehmer: Keine Kameras im Spind

Keine beliebigen Gesundheitstests, kein Schnüffeln in sozialen Netzwerken: Arbeitnehmer sollen künftig besseren Datenschutz genießen. Offene Überwachung könnte aber einfacher werden.

So ist's erlaubt: Offen sichtbare Videoüberwachung vor der Unternehmenszentrale der Deutschen Post in Bonn. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Regeln für den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern beschlossen. Damit reagiert Schwarz-Gelb auf Überwachungsskandale bei Unternehmen wie Lidl, Bahn und Telekom. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und sorge für einen "ausgewogenen Ausgleich" zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übte hingegen scharfe Kritik. DGB-Chef Michael Sommer sprach von "Gummiparagrafen", die das Ausspionieren von Beschäftigten ermöglichten.

In dem Gesetzentwurf wird unter anderem geregelt, dass vor einer Einstellung gesundheitliche Untersuchungen nur zulässig sein sollen, wenn sie für den jeweiligen Job relevant sind. So soll ein Chirurg auf eine HIV-Infektion untersucht werden können, nicht aber eine Sekretärin. Grenzen setzt die Regierung den Arbeitgebern auch beim Ausforschen von potenziellen Mitarbeitern im Netz. So sollen Chefs zwar Infos über Bewerber ergoogeln können, über soziale Netzwerke wie Facebook aber nicht recherchieren dürfen. Kritik, dass dies nicht überprüfbar sei, wies de Maizière zurück. Man könne auch nur schwer kontrollieren, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber aus diskriminierenden Motiven ablehne. Dennoch sei es gut, dass es Gesetze gebe, die das verbieten.

In Zukunft sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch nicht mehr heimlich per Video überwachen dürfen, selbst wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Eingesetzt werden kann in solchen Fällen aber ein Privatdetektiv. Relativ niedrig sind in dem Gesetzentwurf die Hürden für eine offene Videoüberwachung in den Betrieben. "Das wird zu einer Ausweitung führen", prophezeit denn auch Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein.

Weitgehend positiv bewertete hingegen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das geplante Gesetz. Er sprach von einem "tragfähigen Kompromiss, der eine substanzielle Verbesserung" darstelle. Kritik übte er aber an dem automatischen Abgleich von Beschäftigtendaten, den das Gesetz Arbeitgebern auch ohne Anlass ermöglicht. Mit dieser innerbetrieblichen Rasterfahndung sollen Firmen Korruption bekämpfen können - ein Punkt, der den Gewerkschaften aufstößt. Die Aufklärung von Korruption gehöre in die Hände von Polizei und Staatsanwaltschaft, sagte DGB-Chef Sommer.

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