Datenschutzverordnung auf EU-Ebene: Richter sieht Grundrechte bedroht

Datenschützer freuen sich, dass die EU den Datenschutz auf hohem Niveau regeln will. Ein Verfassungsrichter fürchtet jedoch, deutsche Grundrechte könnten nicht mehr anwendbar sein.

Sieht seine Arbeit in Gefahr: Der Verfassungsrichter und Datenschutzexperte Johannes Masing (l.). Bild: ap

FREIBURG taz | Das gab es wohl noch nie: Ein deutscher Verfassungsrichter warnt öffentlich vor einer EU-Verordnung. Johannes Masing, der in Karlsruhe auch für den Datenschutz zuständig ist, befürchtet, dass die geplante EU-Datenschutzverordnung zur "Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte" führen wird. Das schrieb er jetzt im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung.

Am 25. Januar will die EU-Kommission zwei neue Normen vorstellen: Eine EU-Datenschutzverordnung soll den Datenschutz harmonisieren. Für die polizeiliche Datenverarbeitung ist zudem eine Richtlinie vorgesehen, die den Mitgliedsstaaten noch Spielräume lässt. Damit soll älteres EU-Recht ersetzt werden. Datenschützer freuen sich: Der Datenschutz werde auf hohem Niveau geregelt.

Masing kritisiert die Kommissionspläne aber grundsätzlich. Weil künftig eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt, sieht der Verfassungsrichter eine "brisante" Konsequenz: "Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar." Außerdem sei damit die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz ausgeschaltet.

Kein gleichwertiger Ersatz

Stolz erinnert Masing an wichtige Karlsruher Entscheidungen, die dann Makulatur würden: das Volkszählungsurteil mit der Erfindung des Grundrechts auf "informationelle Selbstbestimmung", die Urteile zum Lauschangriff, zur Online-Überwachung und zur Vorratsdatenspeicherung.

Statt des Grundgesetzes gälte als Maßstab künftig zwar die EU-Grundrechtecharta. Außerdem ist die EU bei ihrer Gesetzgebung auch an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Doch für Masing ist das kein gleichwertiger Ersatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sei kein Bürgergericht, weil Einzelpersonen ihn nicht per Verfassungsbeschwerde anrufen können. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sei völlig überlastet. Andere Staaten könnten wohl auch nicht auf deutsche Grundrechtsstandards verpflichtet werden.

Masings zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz nur Mindeststandards festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln beschließen können, die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind.

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