Debatte Italienische Justiz: Aggressive Richter und Staatsanwälte

Schon wieder haben in Italien Staatsanwälte und Richter das Versagen der Regierung ausgebügelt. Dabei gehen sie auch gegen „linke“ Parteigänger vor.

Mit der Verfassung unterm Arm protestieren Richter und Staatsanwälte gegen Berlusconi. Bild: dpa

ROM taz | Das größte Stahlwerk Italiens, die Megafabrik ILVA in Tarent, steht womöglich vor dem Aus. Wenn die Eigentümer nicht schnell und radikal umrüsten, darf die Giftschleuder, die über Jahrzehnte eine ganze Stadt mit Dioxin, Feinstaub, Schwermetallen verseucht hat, ihren Betrieb nicht fortsetzen.

Doch es waren keineswegs die staatlichen Umweltbehörden, die den Stopp verfügten. Sie hatten jahrelang zu- oder besser: weggesehen. Aktiv wurde hingegen die Justiz.

Das ist durchaus typisch für Italien. Dass Staatsanwälte und Richter des Landes den Konflikt auch mit Mächtigen nicht scheuen, weiß die ganze Welt spätestens seit den zahlreichen Prozessen gegen den Exregierungschef Silvio Berlusconi, der sich immer wieder wegen Korruption, Steuerhinterziehung oder Bilanzfälschung verantworten musste und auch jetzt wieder wegen Nötigung im Amt vor Gericht steht: Mit Anrufen bei der Polizei soll der Expremier die Freilassung einer minderjährigen Prostituierten, die an seinem Hof verkehrte, erwirkt haben.

Weniger bekannt im Ausland ist die Tatsache, dass der Konflikt zwischen Justiz und Politik sich keineswegs in der Person Berlusconi erschöpft. In der näheren Vergangenheit gab es eine ganze Reihe von Fällen, in denen sich verschiedenste Gerichte und Staatsanwaltschaften mit großkalibrigen Gegnern anlegten.

ist Italienkorrespondent der taz. Zuletzt schrieb er an dieser Stelle über die naive Konstruktion der Europäischen Union: „In die Rezession getrieben“.

So wurde auf Sardinien im Jahr 2011 die Beschlagnahmung des größten – auch von der Nato genutzten – Schießplatzes des Landes verfügt, weil die Fahnder überzeugt sind, dass dort Uraniumgeschosse zum Einsatz kamen, mit verheerenden Folgen für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen im Umland; das Verfahren läuft.

So verurteilte im Juli das Kassationsgericht 16 Spitzenbeamte der italienischen Polizei, weil sie während des G-8-Gipfels von Genua im Jahr 2011 den Sturm auf die Gipfelgegnern als Schlafstätte dienende Scuola Diaz geleitet hatten; in der eben erst veröffentlichen Urteilsbegründung wirft das Gericht der nationalen Polizeiführung vor, sie habe „Italien in den Augen der Weltöffentlichkeit diskreditiert“.

Sie trage die Verantwortung dafür, dass unschuldige Demonstration zusammengeschlagen, gedemütigt und mit konstruierten Vorwürfen verhaftet wurden.

CIA-Agenten verurteilt

Und so erregte das Kassationsgericht mit einem Urteil im September erneut Aufsehen. Diesmal legten sich die Richter gleich mit der CIA an, verhängte sieben bis neun Jahre Haft über 23 US-Agenten, weil sie im Jahr 2003 in Mailand einen ägyptischen Imam entführt hatten.

Aber auch die eigene Regierung kam schlecht weg: Das von ihr in dem Entführungsfall verhängte Staatsgeheimnis, so hieß es im Urteil, könne nicht dafür herhalten, beteiligte italienische Geheimdienstler zu schützen – ihnen wird nun ein neuer Prozess gemacht.

Über Parteienpolitik erhaben

Und so beschäftigt gegenwärtig ein weiterer brisanter Konflikt die italische Öffentlichkeit. Die Staatsanwälte von Palermo ermitteln gegen diverse frühere Minister und Polizisten. Ihr Verdacht: Die hätten in den Jahren 1992–1993 hinter den Kulissen Verhandlungen mit der Cosa Nostra geführt – jener Cosa Nostra, die im Mai 1992 gerade den Staatsanwalt Giovanni Falcone ermordet hatte und sich anschickte, auch dessen Kollegen Paolo Borsellino aus dem Weg zu räumen (im Juli 1992 gelang dies auch – doch die Verhandlungen gingen weiter, wenn man den Aussagen diverser Mafiosi glauben darf).

Bei ihren Ermittlungen hörten die Fahnder auch diverse Telefonate eines der Expolitiker mit Italiens gegenwärtigem Staatspräsidenten Giorgio Napolitano sowie dessen juristischem Chefberater ab. Ein Unding, fand Napolitano – und rief das Verfassungsgericht an, das nun entscheiden muss, denn die Palermitaner Staatsanwälte rücken nicht von ihrer Position ab, dass sie rechtens gehandelt hätten.

Falsche Behauptungen

Eines macht diese Aufzählung hinreichend deutlich: Berlusconis über Jahre vorgebrachte Schutzbehauptung, die Justiz sei halt „rot“, durchpolitisiert, auf einem Auge blind, ist unhaltbar.

Egal ob der größte Stahlproduzent des Landes (und an dessen Seite auch der gegenwärtige Umweltminister aus der Technikerregierung unter Mario Monti), ob Armee oder Polizei, ob die CIA oder der italienische Geheimdienst, ob der rechte Berlusconi oder der von der Linken stammende Napolitano – Italiens Justiz tritt so auf, wie es das Bild der römischen Göttin Justitia mit der Waagschale in der Hand und den verbundenen Augen will: ohne Ansehen ihres Gegenübers.

Dies handelt ihr gern einen zweiten Vorwurf ein: Es sei der ungehemmte „Protagonismus“ vor allem der Staatsanwälte, der immer wieder auch Verfahren gegen die Mächtigen produziere. Der Subtext ist nicht schwer zu entschlüsseln – karriere- und mediengeile Ermittler seien da am Werk.

Und jetzt zur Eitelkeit

Es stimmt durchaus, dass Staatsanwälte in Italien weit stärker öffentliche Figuren sind als etwa in Deutschland; viele geben Interviews, sie nehmen an TV-Debatten, ja selbst an politischen Veranstaltungen teil.

Doch gerade ein Gutteil derer, die im Zentrum der brisantesten Verfahren stehen, entziehen sich diesem Spiel: Die Untersuchungsrichterin etwa, die die Beschlagnahmung des ILVA-Stahlwerks verfügte, lässt nur ihre Beschlüsse sprechen.

Justiz ist unabhängig

Und es stimmt durchaus auch, dass Ermittlungen gegen hochrangige Persönlichkeiten in Italien der Karriere in der Regel zumindest nicht schaden. Dies nämlich ist der wohl entscheidende Punkt: Italiens Justiz ist so unabhängig wie keine andere in den westeuropäischen Demokratien.

Zwar hat das Land ein Justizministerium – doch der Minister hat recht wenig zu sagen. Beförderungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen: Alle diese Fragen regelt die Justiz in vollkommen autonomer Selbstverwaltung, über den „Obersten Rat der Magistratur“.

Es ist diese strukturelle, in der Verfassung festgeschriebene Voraussetzung, die erst den Staatsanwälten und Richtern jene Freiheit verschafft, ohne politische Opportunitätserwägungen, ohne Ansehen der Person oder der Institution ihre Ermittlungen voranzutreiben, ihre Prozesse zu führen, ihre Urteile zu fällen – und damit oft die Politik und die öffentliche Meinung erst wachzurütteln – wie zuletzt im Fall des ILVA-Werkes in Tarent.

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Promovierter Politologe, 1985-1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Unis Duisburg und Essen, seit 1996 als Journalist in Rom, seit 2000 taz-Korrespondent, daneben tätig für deutsche Rundfunkanstalten, das italienische Wochenmagazin „Internazionale“ und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Büro Rom der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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