• 09.07.2012

Mit dem Entwurf für ein Leistungsschutzrecht richten Verleger ihre Kanonen auf die Netzöffentlichkeit. Doch das Gesetz schadet ihnen selbst.

Ins eigene Knie

KOMMENTARvon René Martens

  • 10.07.2012 18:37 Uhr

    von FranKee (Pirat):

    Gut geschrieben.
    Die ganze Absurdität nüchtern zusammengefasst.
    Danke.

    Apropos "gescheiterte Entwürfe im Justizministerium":

    Was ist eigentlich aus dem von Frau Justizministerin mit viel Trara angekündigten Beschränkungen der Abmahnmafia geworden?

    Die TAZ berichtete: http://www.taz.de/!91992/

    Wenn ich mich nicht stark vertue... gar nichts?

  • 09.07.2012 18:23 Uhr

    von jcb:

    Das ist eine komplizierte Materie, da sollte man es sich auch als Kommentator nicht gar zu einfach machen:

    "Formaljuristisch ist der Tagesspiegel im Recht, aber wenn man den banalen Umstand bedenkt, dass eine Zeitung über Kultur nur berichten kann, weil diese jemand produziert hat, ist so ein Verhalten gegenüber einem Künstler natürlich schäbig."

    Bedenkt man diese abstrusen Feststellung tatsächlich, dann wäre es regelmäßig schäbig irgendeinen Produzenten von irgendwas zu kritisieren, weil es sein Produkt ja ohne ihn nicht gäbe. Ich würde mancher anderen Aussage des Kommentars durchaus zustimmen, aber leider entwertet der Autor den eigenen Beitrag durch solche logischen Kartenhäuser.

  • 09.07.2012 18:14 Uhr

    von Franz Winkelmann:

    Es gab mal einen Fall (in Belgien?) wo eine Zeitung der Meinung war, Google müsse für die Verlinkung auf ihre Artikel bei Google News Geld zahlen (also ähnlich wie bem LSR). Gerichte hatten das bestätigt.
    Google fand das aber garnicht so lustig und hat daraufhin die gesamte Internetpräsenz der Zeitung mit allem drum und dran aus seinem Index gelöscht.
    Das Ende vom Lied war jedenfalls, dass die Zeitung auf jedliche "Ansprüche" verzichtet hat und sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, die genau das garantiert.
    Das scheint mir ein guter Weg zu sein...

  • 09.07.2012 17:45 Uhr

    von Jörg Spieler:

    Danke!

    Zudem stellt sich die Frage, ob dann Springer un Co. noch Teilen-Button benutzen dürfen, da sie damit ja zur Verletzung ihrer Rechte beitragen ...

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