Debatte Sorgerecht: Kindeswohl statt Eltern-Egoismus

Jede Woche umziehen? Der Europarat meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Eine Gegenrede.

Zwei kleine Kinder sitzen neben einem Koffer und schauen in die Ferne

Immer nur Gast sein? Viele Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung Foto: Photocase / der_wichtig

Wenn es nach dem Europarat ginge, dann würde ein Kind nach der Trennung im Regelfall zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater leben. Aus der Sicht der Eltern ist dieses sogenannte Wechselmodell eine prima Lösung: Vater und Mutter teilen sich die Verantwortung für ihr Kind, können beide weiterhin intensiven Kontakt zu ihm pflegen und den Alltag teilen. Beide haben aber auch kinderfreie Zeit und die Möglichkeit, eine neue Partnerschaft zu leben.

Ob das Kind morgen mit seinen Freunden weiterspielen kann, die Aufführung im Kindergarten miterlebt, die grüne Lieblingshose anziehen kann, die jetzt gerade beim anderen Elternteil liegt, spielt keine Rolle. Auch nicht, ob es auf Dauer mit zwei wechselnden Erziehungsstilen umgehen kann, zumal wenn neue Partner der Eltern hinzukommen.

Ganz abgesehen von der Frage, ob sich das Kind – am Ende gar zu Recht – überflüssig fühlt, wenn neue Familien entstehen, in denen andere Kinder kontinuierlich aufwachsen, während es selbst immer nur Gast bleibt? Gerade ganz junge Kinder benötigen Kontinuität, Stabilität, Bindung.

Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags – das ist der gesammelte, an jahrzehntelanger Praxis geschulte Sachverstand deutscher Familienrichter – ist deshalb der Meinung, dass ein paritätisches Wechselmodell bei Kleinkindern praktisch kaum kindeswohlkonform durchführbar sei. Auch die Pubertät stellt besondere Anforderungen, die das Leben im Wechselmodell problematisch erscheinen lassen.

Der Europarat liegt falsch

Kinder halten zwar viel aus und können sich auf vielerlei Modelle einstellen, aber damit ist noch nicht gesagt, dass ihnen das stets auch guttut. Die gern zitierten schwedischen Studien helfen dafür übrigens nicht weiter. Wir brauchen endlich eine Studie, die das Ganze unter deutschen Gesamtlebensbedingungen sauber untersucht. Davon abgesehen müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Beide Elternteile müssen in gewisser räumlicher Nähe zueinander und damit auch nahe der Bildungseinrichtungen, die das Kind besucht, wohnen. Sie müssen ihre Erwerbstätigkeit betreuungskompatibel gestalten, was oft mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Natürlich muss auch die Wohnung groß genug sein – ebenfalls ein erheblicher Mehrkostenfaktor. Und überhaupt können nur Kinder kommunikationsfähiger und kooperativer Eltern auf Dauer im Wechselmodell leben.

Man muss sich klarmachen, was der Gesetzgeber da von Eltern verlangt, die – was inzwischen die Regel ist – nach ihrer Trennung weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt sind: Sie müssen Paarebene und Elternebene strikt trennen können. Die Paarebene mit allen erlittenen Verletzungen, Kränkungen, Trennungskrach beiseite schieben und als Eltern fair miteinander umgehen zum Wohl des Kindes. Schaut man sich diese Formulierungen an, dann fragt man sich manchmal, warum sich Eltern überhaupt trennen, die Derartiges hinbekommen.

Kinder halten zwar viel aus, aber das heißt nicht, dass ihnen das stets auch guttut

Das gemeinsame Tragen der Verantwortung für ein Kind verlangt den Eltern also aus Gründen des Kindeswohls ganz erhebliche Einschränkungen ihres Lebenszuschnitts ab. Bevor man über Rechte reden kann, sind erst einmal zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Hierzu benötigen viele getrennt lebende Eltern staatliche Unterstützung, etwa durch Hilfe bei der Erstellung und Fortschreibung von Sorgeplänen und Angeboten für Mediation bei Konflikten. Und das Leben im Wechselmodell darf nicht an Fragen des Unterhalts- und Sozialrechts scheitern. Aber vorrangig ist in jedem Einzelfall immer zu prüfen: Entspricht das Leben im Wechselmodell gegenwärtig dem Wohl dieses konkreten Kindes?

Kindeswohl statt Väterrechte

Der Europarat liegt deshalb falsch, wenn er meint, dass das Wechselmodell die Regel nach einer Trennung sein sollte. Schon der Titel der 2015 beschlossenen Resolution, „Gleichberechtigte und geteilte elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“, führt in die falsche Richtung. Man hätte sie zum Beispiel auch „Stärkung des Kindeswohls: Kinder brauchen beide Eltern“ nennen können. Hat man aber nicht. Und auch der gesamte Text der Resolution verwendet den Begriff Kindeswohl nur recht sparsam.

Wohlgemerkt: Das Kindeswohl ist seit den 1970er Jahren endlich zur zentralen Kategorie des deutschen und europäischen Kindschaftsrechts geworden. Das Kind wurde vom Objekt zum Subjekt. Und die „elterliche Gewalt“ über das Kind zur „elterlichen Sorge“, welche die Eltern treuhänderisch zum Wohl des Kindes auszuüben haben. Der Titel der Resolution ist also schon vielsagend.

Damit ist freilich nicht gesagt, dass das Wechselmodell grundsätzlich ungeeignet ist und auch ansonsten im Kindschaftsrecht alles ideal geregelt wäre. Zum Beispiel erhalten nicht mit der Mutter verheiratete Väter in Deutschland noch immer nicht automatisch die elterliche Sorge für ihr Kind. Entweder müssen beide Elternteile eine Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt abgeben oder – wenn das Familiengericht begründet – auf Antrag des Vaters nach einer Kindeswohlprüfung die gemeinsame Sorge.

Sind die Eltern hingegen miteinander verheiratet oder wird die Ehe nach der Geburt des Kindes geschlossen, erhält der Vater ohne Weiteres das Sorgerecht. Durch die Eheschließung mit der Mutter scheint sich der Vater also als besonders geeignet zu erweisen. Problematisch hieran ist, dass nicht alle Beteiligten solche Erklärungen abgeben. Bei intakter Partnerschaft scheut der Vater – so die Mutter keine Sorgeerklärung abgeben möchte – oftmals den Gang zum Familiengericht. Solange alles gut geht, ist das kein Problem. Trennen sich die Eltern jedoch, fällt dem Vater womöglich erstmals auf, dass er überhaupt nicht sorgeberechtigt ist.

Jedes Kind hat ein Recht auf die verantwortliche Sorge beider Elternteile – und damit einen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber dies ermöglicht. Das beginnt nicht erst nach der Trennung der Eltern, sondern schon viel früher. Gleichberechtigung zwischen Müttern und Vätern ist ein wichtiges Anliegen. Aber nicht auf Kosten der betroffenen Kinder.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Jahrgang 1971, ist vierfacher Vater und außerdem Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Familienrecht und juristische Zeitgeschichte.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.