"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil". Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen." Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.
Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat". Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt. Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert. Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt: so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück. Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte. Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken. Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl, wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen. Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.
17.07.2012 11:27 Uhr
von lowandorder:
Lost in translation? - so denn 2.0
Danke für die klaren Worte.
"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil". Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen." Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.
Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat". Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt. Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert. Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt: so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück. Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte. Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken. Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl, wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen. Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.
16.07.2012 14:13 Uhr
von Willy:
Wenn die taz Kommentare zensiert, also sie nicht veröffentlicht, sollte sie das zugeben.
Oder sind die online-RedakteurInnen, die sich um die LeserInnenkommentare kümmern, alle in Urlaub?
Es fällt aber prinzipiell auf, das nur manche gesendete Kommentare erscheinen, andere nicht. Das finde ich nicht in Ordnung, da die Kommentare nicht gegen die Etikette (Rassismusverbot etc.)verstoßen haben.
15.07.2012 22:52 Uhr
von thyristor:
Ein seltsamer Kommentar. Die Klage gegen das ESM-Gesetz richtet sich primär gegen die darin festgeschriebene Abtreteung des Königsrechts jedes Paralamentes an ein Gremium, das nicht nur jeglicher demokratischen Kontrolle agiert, sondern - wohl einmalig in der Geschichte - durch nichts und niemanden zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dieses Gremium, genannt "Gouverneursrat" soll unbegrenzten Zugriff auf die Finanzmittel der Geberländer erhalten, mithin praktisch unbegrenzte Macht ohne jegliche Verantwortung ausüben. Das ist aber nichts weniger als die Abschaffung der Demokratie. Darüber hinaus besteht auf Grund der voraussichtlichen Zusammensetzung eben dieses Gremiums der konkrete Verdacht und die reale Gefahr, daß es sich beim ESM letztendlich um ein Instrument zur zur Ausblutung der letzten verbliebenen Euro-Geberländer durch die reformunwilligen und nicht konkurrenzfähigen Krisenstaaten und Frankreich. Wer die Zeche zahlen wird, liegt auf der Hand. Die sogennanten Haftungssummen sind praktisch unbegrenzt. Die Argumentation, der ESM könne die Finanzmärkte und damit die ökonomische Realität in Schach halten, ist ebenso naiv wie unsinnig. Wer die Haftung für Pleitestataten übernimmt ( das werden Deutschland, Österreich, Niederlande, Finnland ssein ), ist selber nicht mehr kreditwürdig - und hat entsprechende Zinsen zu bezahlen. Am Ende steht die kollektive Pleite, wie die Geschichte eindrucksvoll gelehrt hat.
15.07.2012 18:36 Uhr
von Lea:
Ich bin vollkommen anderer aAsicht als der Autor:
Fiskalpakt und ESM entdemokratisieren Deutschland. Der Bundestag wird infolge dieser unkündbaren (!) Verträge künftig nicht mehr über die Steuergelder der BürgerInnen bestimmen dürfen, sondern ein demokratisch nicht legitmierter EU-Gouverneursrat, der auch noch Immunität genießt. D.h. er kann alles ruinieren, ohne dass er dafür juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnte!
Fiskalpakt und ESM sind faktisch der Weg in eine EU-Gouverneursratsdikatur, bei der auch noch die Banken und Hedgefonds, die uns die Finanzkrise eingebrockt haben, zum finanziellen Schaden der BürgerInnen die Strippen ziehen! ESM und Fiskalpkat werden zur Verelendung von ganz Europa führen (siehe Griechenland). Die Verschärfung der neoliberalen Krisenpolitik ist grundfalsch..
Das Budgetrecht des Bundestags darf nach dem Grundgesetz nicht an ein EU-Gremium verschenkt werden.
Ich bin vollkommen dagegen, die deutsche Eigenstaatlichkeit aufzugeben. Denn ein riesiger EU-Staat würde nur noch intransparenter, als es die Nationalstaaten bereits sind und die Bürgerinnen hätten noch viel weniger Einfluss auf die Politik, die stets von den reichen Lobbyisten gesteuert wird.
Es wäre sehr gut, wenn die Bundesverfassungsrichter die Verfassung schützen würden und ESM sowie Fiskalpakt verbieten würden. Aber wahrscheinlich sind sie dafür leider nicht unabhängig genug von der Bundesregierung.
Wenn das alles die Mütter und Väter des Grundgesetzes miterleben würden! die drehen sich sicher gerade im Grabe um. Wir haben 2 Diktaturen hinter uns in Deutschland und nun haben wir schon wieder so eine verheerende Entwicklung.
15.07.2012 11:35 Uhr
von Jemand:
Ich wünschte nur, wir hätten eine echte Opposition, nicht nur die Linke und 4 Einheitsparteien wie jetzt.
15.07.2012 10:47 Uhr
von lowandorder:
Danke für die klaren Worte.
"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil". Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."
Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern. Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat". Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.
Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert. Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt: so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück. Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte. Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken. Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl, wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen. Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.
Leserkommentare
17.07.2012 11:28 Uhr
von lowandorder:
lost in translation? - so denn 2.0
Danke für die klaren Worte.
"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".
Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten
auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."
Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.
Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich
der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".
Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.
Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln
( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.
Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren
dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:
so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.
Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.
Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.
Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,
wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.
Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.
17.07.2012 11:27 Uhr
von lowandorder:
Lost in translation? - so denn 2.0
Danke für die klaren Worte.
"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".
Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten
auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."
Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.
Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich
der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".
Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.
Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln
( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.
Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren
dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:
so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.
Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.
Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.
Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,
wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.
Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.
16.07.2012 14:13 Uhr
von Willy:
Wenn die taz Kommentare zensiert, also sie nicht veröffentlicht, sollte sie das zugeben.
Oder sind die online-RedakteurInnen, die sich um die LeserInnenkommentare kümmern, alle in Urlaub?
Es fällt aber prinzipiell auf, das nur manche gesendete Kommentare erscheinen, andere nicht. Das finde ich nicht in Ordnung, da die Kommentare nicht gegen die Etikette (Rassismusverbot etc.)verstoßen haben.
15.07.2012 22:52 Uhr
von thyristor:
Ein seltsamer Kommentar. Die Klage gegen das ESM-Gesetz richtet sich primär gegen die darin
festgeschriebene Abtreteung des Königsrechts jedes Paralamentes an ein Gremium, das nicht nur
jeglicher demokratischen Kontrolle agiert, sondern - wohl einmalig in der Geschichte - durch nichts und
niemanden zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dieses Gremium, genannt "Gouverneursrat" soll
unbegrenzten Zugriff auf die Finanzmittel der Geberländer erhalten, mithin praktisch unbegrenzte Macht ohne jegliche Verantwortung ausüben. Das ist aber nichts weniger als die Abschaffung der Demokratie.
Darüber hinaus besteht auf Grund der voraussichtlichen Zusammensetzung eben dieses Gremiums der konkrete Verdacht und die reale Gefahr, daß es sich beim ESM letztendlich um ein Instrument zur zur Ausblutung der letzten verbliebenen Euro-Geberländer durch die reformunwilligen und nicht konkurrenzfähigen Krisenstaaten und Frankreich. Wer die Zeche zahlen wird, liegt auf der Hand. Die sogennanten Haftungssummen sind praktisch unbegrenzt.
Die Argumentation, der ESM könne die Finanzmärkte und damit die ökonomische Realität in Schach
halten, ist ebenso naiv wie unsinnig. Wer die Haftung für Pleitestataten übernimmt ( das werden Deutschland, Österreich, Niederlande, Finnland ssein ), ist selber nicht mehr kreditwürdig - und hat entsprechende Zinsen zu bezahlen. Am Ende steht die kollektive Pleite, wie die Geschichte eindrucksvoll gelehrt hat.
15.07.2012 18:36 Uhr
von Lea:
Ich bin vollkommen anderer aAsicht als der Autor:
Fiskalpakt und ESM entdemokratisieren Deutschland. Der Bundestag wird infolge dieser unkündbaren (!) Verträge künftig nicht mehr über die Steuergelder der BürgerInnen bestimmen dürfen, sondern ein demokratisch nicht legitmierter EU-Gouverneursrat, der auch noch Immunität genießt. D.h. er kann alles ruinieren, ohne dass er dafür juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnte!
Fiskalpakt und ESM sind faktisch der Weg in eine EU-Gouverneursratsdikatur, bei der auch noch die Banken und Hedgefonds, die uns die Finanzkrise eingebrockt haben, zum finanziellen Schaden der BürgerInnen die Strippen ziehen! ESM und Fiskalpkat werden zur Verelendung von ganz Europa führen (siehe Griechenland). Die Verschärfung der neoliberalen Krisenpolitik ist grundfalsch..
Das Budgetrecht des Bundestags darf nach dem Grundgesetz nicht an ein EU-Gremium verschenkt werden.
Ich bin vollkommen dagegen, die deutsche Eigenstaatlichkeit aufzugeben. Denn ein riesiger EU-Staat würde nur noch intransparenter, als es die Nationalstaaten bereits sind und die Bürgerinnen hätten noch viel weniger Einfluss auf die Politik, die stets von den reichen Lobbyisten gesteuert wird.
Es wäre sehr gut, wenn die Bundesverfassungsrichter die Verfassung schützen würden und ESM sowie Fiskalpakt verbieten würden. Aber wahrscheinlich sind sie dafür leider nicht unabhängig genug von der Bundesregierung.
Wenn das alles die Mütter und Väter des Grundgesetzes miterleben würden! die drehen sich sicher gerade im Grabe um. Wir haben 2 Diktaturen hinter uns in Deutschland und nun haben wir schon wieder so eine verheerende Entwicklung.
15.07.2012 11:35 Uhr
von Jemand:
Ich wünschte nur, wir hätten eine echte Opposition, nicht nur die Linke und 4 Einheitsparteien wie jetzt.
15.07.2012 10:47 Uhr
von lowandorder:
Danke für die klaren Worte.
"Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".
Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.
"Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten
auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."
Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.
Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".
Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.
Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln
( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.
Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren
dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:
so recht ist niemanden was dazu eingefallen.
Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.
Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.
Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.
Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,
wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).
Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.
Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.