Demo von Attila Hildmann verboten: Attila kocht braune Soße zuhause

Die Versammlungsbehörde von Berlin hat die Verschwörungs-Demo von Attila Hildmann verboten. Es seien dort strafbare Äußerungen zu erwarten.

Mit hassverzerrtem Gesicht schreit Attila Hildmann in einen Lautsprecher

Kocht sein braunes Süppchen am Samstag zuhause: der rechtsextreme Koch Attila Hildmann Foto: imago/Stefan Zeitz

BERLIN epd/dpa/taz | Eine von dem rechtsextremen Kochbuchautor und Verschwörungsideologen Attila Hildmann für Samstag in Berlin geplante Demonstration ist verboten worden. Wie die Senatsinnenverwaltung von Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag mitteilte, stützt sich das Verbot der Versammlungsbehörde maßgeblich auf Äußerungen Hildmanns bei einer Kundgebung am vergangenen Samstag.

Nach der Demo seien mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingeleitet worden. Für die neuerlich angemeldete Versammlung habe die erhebliche Wahrscheinlichkeit bestanden, „dass es erneut zu strafbaren Äußerungen während der Versammlung kommen wird“.

Vergangenen Samstag hatte der vegane Kochbuchschreiber unter anderem gesagt: „Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem öffentlichen Platz.“ Bereits davor hatte Hildmann in seinem Telegram-Chat dazu dem Grünen-Politiker mit dem Tod gedroht.

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Weiter stütze sich das Verbot auf die fehlende Einhaltung von Mindestabständen sowie auf Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei vergangenen von Hildmann durchgeführten Versammlungen. Es sei davon auszugehen, dass auch bei der Versammlung am 25. Juli die Vorgaben nicht eingehalten würden und es damit zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr kommen würde. Die Verbotsverfügung sei Hildmann am Donnerstag zugestellt worden, hieß es.

Innensenator Geisel freut sich

Berlins Innensenator Geisel begrüßte das Versammlungsverbot. Laut Versammlungsgesetz (Paragraf 15, Absatz I) ist ein Verbot möglich, wenn durch die angemeldete Versammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird.

Hildmann sei in der Vergangenheit mehrfach durch provokante und zu missbilligende Äußerungen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, auf den von ihm angemeldeten Demonstrationen auffällig geworden, hieß es weiter.

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