Denic ändert Adressvorgaben: Mini-Domains kommen

Bisher mussten Internet-Adressen in Deutschland mindestens drei Buchstaben lang sein. Die Adressverwaltung DENIC ändert das nun. Auch Zahlen sind in Zukunft möglich.

www.Eu.de - das wär doch eine schicke Adresse. Bild: screenshot: taz

13 Millionen Internet-Adressen mit der Endung ".de" gibt es bereits - nur der internationale Bereich der ".com"-Domains ist mit mehr als 80 Millionen Stück noch größer. In den nächsten Wochen dürften noch eine ganze Reihe mehr ".de"-Adressen hinzukommen: Die Frankfurter DENIC eG, die Genossenschaft der deutschen Internet-Provider, die für die zentrale Vergabe und Verwaltung hiesiger Domains zuständig ist, erweitert ab Freitag die Möglichkeiten, Adressen zu registrieren.

Wichtigste Neuerung: Waren bislang bis auf eine Handvoll spezieller Ausnahmen - traditionell gehörte z.B. "ix.de" der Zeitschrift "ix" - nur Domains mit mindestens drei Zeichen vor dem ".de" im hiesigen Adressraum erlaubt, wird sich das nun ändern. Wer möchte, kann künftig also auch "a.de" oder "en.de" registrieren und für alle Internet-Dienste nutzen. Hinzu kommt, dass auch reine Zifferndomains zugelassen sind, so dass man z.B. seine Telefonnummer als ".de"-Adresse registrieren kann. Die Maximallänge einer Domain liegt bei 63 Zeichen inklusive ".de".

Die DENIC erwartet einen großen Ansturm auf die neu freigegeben Adressen. Das Verfahren gleicht dabei einem Glücksspiel: Ab Freitag, 9 Uhr mitteleuropäischer Zeit, wird das Registrierungsverfahren freigeschaltet. Bestellt werden können die Adressen dann über alle teilnehmenden Internet-Anbieter, diese leiten die Daten an die DENIC weiter, die die erfolgreiche Registrierung bestätigt. DENIC-Vorstand Sabine Dolderer betont, man habe sich bewusst für ein "First come - first served"-Verfahren entschieden. Das habe sich bei einer beschränkten Anzahl potenzieller Domains bewährt. Damit auch alles gut geht, wurden die Registrierungssysteme extra optimiert.

Bei der DENIC regiert man mit der Neuerung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main, das dem Automobilkonzern Volkswagen das Recht einräumte, "vw.de" zugeteilt zu bekommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verlor die DENIC in der vergangenen Woche. Aus diesem Grund entschied man sich nun, für alle Internet-Nutzer Rechtssicherheit zu schaffen und die Kurzdomains für alle zu erlauben, wie DENIC-Sprecher Michael Schleicher gegenüber taz.de sagte. Die reinen Zifferndomains lasse man "in einem Aufwasch" zu.

Die Provider sollen hingegen teilweise zurückhaltend reagieren, weil sie nun schnell auch auf ihrer Seite eine entsprechende Infrastruktur schaffen müssen, um den Ansturm bewältigen zu können. Schleicher betonte, die DENIC habe extra ihre Servicezeiten verlängert, um ihren Mitgliedern bei der Umsetzung helfen zu können. Man rechne mit rund 10.000 besonders attraktiven Domains, neben Kurznamen seien etwa Vorwahlen denkbar.

Im Internet-Adress-Geschäft wird seit Jahren mit harten Bandagen gekämpft. Das so genannte Domain-Grabbing, bei dem Personen oder Firmen fremde Begriffe registrieren, bleibt ein Problem, auch wenn Gerichte insbesondere in Deutschland bei Markennamen inzwischen meist klar entscheiden. Auf internationaler Ebene wird es dagegen schwieriger. In solchen Fällen vermittelt beispielsweise die World Intellectual Property Organization.

Besonders schwunghaft läuft dagegen der Handel mit Begriffsdomains insbesondere in populären Adressräumen wie ".com", die sich schwer schützen lassen. Zuletzt war die Domain "insure.com" ("Versichern.com") für 16 Millionen Dollar verkauft worden, der Vorbesitzer hatte 2001 nur 1,6 Millionen Dollar bezahlt.

Der Domain-Sektor könnte sich in den nächsten Jahren nochmals stark verändern. Die Internet-Verwaltung ICANN plant seit längerem, nicht nur Domains freizugeben, sondern auch die so genannten Top-Level-Domains - also das, was nach dem Punkt steht. Allerdings werden solche TLDs - von ".abc" bis ".zug" wäre alles möglich - nicht billig. Bei der ICANN geht man von Kosten von mindestens 100.000 Dollar für das Verfahren aus, Betreiberkosten für die notwendige Serverinfrastruktur nicht mit eingerechnet. Die ICANN will dabei von vorne herein verhindern, dass gegen Markenrechte verstoßen wird - etwa, in dem sich jemand ".cocacola" registriert. Konzerne können sich dazu in eine Liste eintragen lassen, die dann mit der Registratur abgeglichen wird.

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