Der rot-grüne Senat mauert bei städtischen Firmen: Das Schweigen im Rathaus

Trotz Nachhakens und Kritik der Bürgerschaftspräsidentin verweigert der Senat Auskünfte zu den städtischen Kitas unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse.

Hat den Senat vergeblich an seine Auskunftspflicht erinnert: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat verweigert der Linken hartnäckig Auskünfte über städtische Gesellschaften. Er begründet das vor allem damit, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Dabei hatte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) darauf hingewiesen, dass sich öffentliche oder in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen in privater Rechtsform darauf nicht berufen könnten.

„Das ergibt Sinn, weil sich der Staat nicht durch die Wahl der Rechtsform aus seinen Pflichten schleichen darf“, findet der Linken-Abgeordnete Mehmet Yildiz.

Die Oppositionsparteien und der jeweilige Senat haben sich in der Vergangenheit immer wieder darum gestritten, inwieweit der Senat den Abgeordneten der Bürgerschaft zur Auskunft verpflichtet ist. Die SPD, die CDU und Die Linke sind in ähnlichen Fällen in den vergangenen Jahren bis vor das Landesverfassungsgericht gezogen.

Das hat die Linke auch für den aktuellen Fall angekündigt. Hier hat die Linke eine zweite Anfrage zum Thema Elbkinder-Kitas hinterhergeschickt, die aber trotz der Ermahnungen der Bürgerschaftspräsidentin genauso unbefriedigend beantwortet wurde.

Fragesteller Yildiz vermutet dahinter keine juristischen, sondern politische Gründe: „Es geht nicht darum, ein Geschäftsgeheimnis in Konkurrenz zu anderen Kita-Einrichtungen zu verteidigen, sondern darum, der Öffentlichkeit Informationen zu verweigern.“ Der Senat wolle nicht, dass nachprüfbar werde, ob die HauswirtschafterInnen der Kitas ihren Aufgaben entsprechend bezahlt würden.

Die Linke findet, dass sich der Senat nicht einfach seiner Auskunftspflicht entziehen kann, bloß weil er die zu 100 Prozent städtischen Elbkinder-Kitas privatrechtlich organisiert hat. Rückhalt findet er bei der Bürgerschaftskanzlei, die darauf hinweist, dass öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht Träger von Grundrechten sein könnten – auch nicht staatlich beherrschte privatrechtliche Unternehmen. Aus den Grundrechten leitet sich jedoch das Geschäftsgeheimnis ab.

Ein wenig nachgegeben hat der Senat bei der Antwort auf die wiederholte Anfrage, indem er wenigstens detailliert begründete, warum er sich nicht zu einer Auskunft berechtigt sieht. Eingebrockt hat ihm das ein Mann aus den eigenen Reihen: der Abgeordnete Matthias Petersen, der 2010 gegen Schwarz-Grün vors Verfassungsgericht zog.

Seitdem muss der Senat inhaltlich und nicht nur formal begründen, warum er eine Frage nicht beantworten will. Im Elbkinder-Fall argumentiert der Senat aber an den Einwänden der Bürgerschaftskanzlei vorbei, indem er mit dem Aktienrecht argumentiert: Die von ihm entsandten Aufsichtsratsmitglieder dürften keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben.

Yildiz hält das auch deshalb für unsinnig, weil dieses Argument auf eine Konkurrenzsituation abstelle, die es gar nicht gebe. Denn nach dem Kita-Gutscheinsystem erhielten alle Träger die gleichen Pauschalen für Personal- und Sachkosten. Wie sie diese einsetzten, bleibe ihnen überlassen. „Eine Konkurrenz im üblichen Sinne gibt es also fachlich nicht“, sagt Yildiz. Die Einrichtungen konkurrierten lediglich um die Kinder.

Im Übrigen sei das Antwortverhalten des Senats sehr unterschiedlich. „Mal werden Antworten gegeben, mal werden die gleichen Antworten unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis verweigert“, kritisiert Yildiz.

Unzufriedenheit mit den Antworten gibt es auch bei CDU und FDP. „Alles rund um das Thema HSH Nordbank mauert der Senat weg“, sagt der FDP-Abgeordnete Michael Kruse mit Blick auf ein aktuelles Beispiel. Allgemeiner formuliert es Kruse so: „Dort, wo eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könnte, fallen die Antworten dünn aus.“

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