Deutsch-Schweizer Einigung zu Fluglärm: Länger Ruhe, dafür mehr Flugzeuge

Politiker in Deutschland und der Schweiz stimmen über Flugrouten zum Flughafen Zürich ab. Anwohner und Bürgermeister protestieren.

Eine Swissair-Maschine fliegt am Kirchturm von Hohentengen (Landkreis Waldshut) vorbei. Bild: dpa

STUTTGART taz | Der Streit zwischen Deutschland und der Schweiz über die Routen zum Flughafen Zürich soll nun offiziell beendet sein. Am Dienstag haben Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Schweizer Kollegin Doris Leuthard einen entsprechenden Staatsvertrag unterschrieben. Doch noch muss der Vertrag formale Hürden nehmen. Und auch die Betroffenen sind noch längst nicht zufrieden.

Die Einigung sieht vor, dass die Ruhezeiten im süddeutschen Luftraum von heute 21 Uhr in zwei Schritten auf zunächst 20 und dann auf 18 Uhr erweitert werden. In den Morgenstunden allerdings dürfen die Flugzeuge ab 6.30 Uhr fliegen statt wie bisher ab 7 Uhr. Im Gegenzug dürfen nun mehr Flugzeuge unterwegs sein, und sie dürfen niedriger fliegen.

„Mit der heutigen Unterzeichnung ist ein wichtiger Schritt getan, einen jahrelangen Konflikt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zu beenden“, sagte Ramsauer. „Die Belastungen durch den Flugverkehr am Flughafen Zürich werden dadurch fair verteilt. Es wird künftig mehr Ruhe am deutschen Himmel geben.“

Volker Jungmann befürchtet genau das Gegenteil. Er ist Bürgermeister in Klettgau im Südschwarzwald. Zusammen mit den 31 anderen Bürgermeistern des Landkreises Waldshut kämpft er gegen den jetzt ausgehandelten Staatsvertrag. Besonders die abgesenkte Flughöhe sieht er kritisch. „Das hört man doch massiv und das bedeutet zwangsläufig, dass eine der Haupteinnahmen dieser strukturschwachen Region, der Tourismus, einbrechen wird.“ Die Bürgermeister lassen nun rechtliche Schritte gegen den Vertrag prüfen. „Wir werden natürlich alle juristischen Mittel ausschöpfen“, sagte Jungmann.

In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem Vertrag zustimmen, in der Schweiz der National- und der Ständerat. Am Votum der Schweizer war eine solche Vereinbarung bereits 2001 gescheitert.

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