Ein Franzose soll einer Italienerin geholfen haben, ihre Kinder nach der Trennung von ihrem deutschen Mann weggebracht zu haben. Er wird nach Italien ausgeliefert.

Dem Franzosen wird vorgeworfen, in Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil in Deutschland verwickelt zu sein. Bild: ap
PARIS afp | Im Zusammenhang mit einem deutsch-italienischen Sorgerechtstreit soll ein Franzose nach Italien ausgeliefert werden. Ein entsprechendes Urteil von Mitte September hat am Mittwoch die oberste französische Instanz, der Pariser Kassationsgerichtshof, bestätigt.
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Das Gericht gab damit grünes Licht für die Auslieferung, die binnen zehn Tagen erfolgen soll. Gegen den Franzosen liegen Haftbefehle der Staatsanwaltschaften in Mailand und München vor. Ihm wird vorgeworfen, in Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil in Deutschland verwickelt zu sein.
Der 52 Jahre alte Olivier Karrer ist Gründer eines Verbands europäischer Eltern, der die deutsche Praxis des Sorge- und Umgangsrechts anprangert. Der Verband wirft den deutschen Behörden vor, systematisch die ausländischen Elternteile zu benachteiligen. Karrer hatte nach der Scheidung von seiner deutschen Frau vergeblich zwölf Jahre lang um ein Umgangsrecht mit seinem Sohn gekämpft. Er war im Juli in Straßburg festgenommen worden.
In Italien wird Karrer als mutmaßlicher Komplize einer Mutter gesucht, die nach der Trennung von ihrem deutschen Mann ihre beiden Kinder in Bayern entführen und nach Italien bringen ließ.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Mailand half der Franzose der Italienerin Marinella Colombo, ihre Kinder zu entführen, für die der deutsche Vater das Sorgerecht hatte. Dafür soll er 10.000 Euro erhalten haben, was Karrer bestreitet.
Colombo wurde in Italien wegen Kindesentführung zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall hatte in Deutschland und Italien für Wirbel gesorgt. Eine Klage der Frau ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.
Im Januar hatte sich der Petitionsausschuss des Europaparlaments mit dem Vorgehen der deutschen Behörden bei binationalen Sorgerechtstreitigkeiten befasst. Dem Ausschuss liegen mehr als 120 Beschwerden vor, die vor allem die Rolle der Jugendämter bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht kritisieren.
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