Deutsche Umweltgesetzgebung: Klagerechte der Bürger zu schwach

Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu schwach.

Klagen gegen Schlote ist meist vergebens. Bild: ap

BRÜSSEL dpa | Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie sie am Donnerstag mitteilte.

Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen von Bauprojekten für die Umwelt. Bürger können die Ergebnisse vor Gericht anfechten.

Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden.

Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Kläger zu wenig Möglichkeiten haben, sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren. Denn sie müssten nachweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diese Fehler andere Ergebnisse geliefert hätte.

Zudem dürften die Gerichte nach deutschem Recht nur Argumente berücksichtigen, die die Kläger frühzeitig im Verfahren angemeldet haben – auch dies sei eine unzulässige Einschränkung. Falls der EuGH die Einschätzung der Kommission teilt, droht Deutschland letztlich eine Geldbuße.

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