Der Rüstungsfirma Heckler & Koch wird vorgeworfen, illegalerweise Sturmgewehre nach Mexiko geliefert zu haben. Damit soll die Polizei StudentInnen erschossen haben. von Wolf-Dieter Vogel

Das G36, die Standardinfanteriewaffe der Bundeswehr, kann bei korrektem Einsatz 750 Menschen in der Minute töten. Bild: dpa
BERLIN taz | Hat Heckler & Koch mit Exporten nach Mexiko gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen? Das schwäbische Rüstungsunternehmen steht einmal mehr unter dem Verdacht, bei der Lieferung von Kleinwaffen deutsche Ausfuhrbestimmungen nicht eingehalten zu haben.
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Recherchen der taz ergaben, dass Polizisten bei einer Aktion gegen protestierende Studenten im Bundesstaat Guerrero höchstwahrscheinlich mit Sturmgewehren vom Typ G36 bewaffnet waren. Diese Waffen hätten nach deutschen Exportvorgaben nie in die Hände der Beamten gelangen dürfen.
Bei dem Angriff auf die Demonstranten in der Landeshauptstadt Chilpanchingo wurden am 12. Dezember letzten Jahres zwei Menschen erschossen. Im Rahmen ihrer heute beginnenden Kampagne „Hände hoch für Waffenkontrolle“ verweist Amnesty International Deutschland auf den Fall.
Zwischen 2005 und 2007 genehmigte das Bundesausfuhramt der Oberndorfer Waffenschmiede die Lieferung von 8.710 G36-Gewehren. Bedingung: Die Waffen dürfen nicht an Polizeikräfte der Bundesstaaten Chihuahua, Chiapas, Jalisco und Guerrero geliefert werden. Das Geschäft wurde über die staatliche mexikanische Beschaffungsstelle für Waffen und Munition (DCAM) abgewickelt.
Nachdem jedoch Polizeibehörden aus den „verbotenen“ Ländern Ersatzteile für die Kleinwaffe bestellt haben sollen, erstattete der Rüstungsgegner Jürgen Grässlin im April 2010 Anzeige gegen Heckler & Koch. Zudem seien, so Grässlin, Beamte in Jalisco an den Waffen ausgebildet worden. Seither ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die Exportgenehmigung liegt auf Eis.
Nach den Ereignissen in Chilpancingo bestätigte nun eine Person, die mit den Ermittlungen vertraut ist, dass Polizisten bei der Aktion G36-Gewehre getragen hätten. Fotos von dem Einsatz, die der taz vorliegen, unterstützen diese Aussage. Es sei „sehr wahrscheinlich“ dass die Aufnahmen diese Waffen zeigen, sagt der Amnesty-Rüstungsexperte Mathias John.
Mit einer Kampagne will Amnesty Druck machen, bevor die UNO im Juli ein weltweites Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty, ATT) verabschieden soll. Die Organisation fordert mehr Transparenz bei Rüstungsexporten und das Verbot von solchen Lieferungen, wenn mit den Waffen in den Empfängerländern schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begangen werden könnten.
„Zudem muss in dem UN-Abkommen eine Endverbleibskontrolle festgeschrieben werden“, so John. Dann könnte die deutsche Regierung auf völkerrechtlicher Grundlage dafür verantwortlich gemacht werden, wenn schwäbische Sturmgewehre nach Guerrero gelangten, einer Region, in der Polizisten immer wieder brutal gegen die Bevölkerung vorgehen.
Im deutschen Ausfuhrkontrollrecht ist eine nachträgliche Kontrolle des Endverbleibs ausgeführter Rüstungsgüter vor Ort nicht vorgesehen. Für Markus Löning, den Menschenrechtsbeauftragten der schwarz-gelben Koalition, steht folglich die Oberndorfer Waffenschmiede in der Pflicht. „Allein Heckler & Koch ist für den Endverbleib der Waffen verantwortlich“, sagte er der taz.
Martina Tydecks, die Pressesprecherin des Rüstungsproduzenten, verweist darauf, dass lediglich lokale Polizisten keine G36-Gewehren erhalten dürften, Beamte der Bundespolizei dagegen schon. Allerdings geht sowohl aus den Fotos als auch aus einem Bericht der Nationalen Menschenrechtskommission Mexikos hervor, dass es sich bei den betroffenen Polizisten nicht um föderale, sondern um lokale Einsatzkräfte gehandelt hat. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Wort.
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