Deutsches Aufnahmeprogramm: 14 Afghanen gelandet
Nach richterlichem Druck hat die Bundesregierung weitere Menschen einreisen lassen. Viele harren jedoch weiterhin trotz Zusagen in Pakistan aus.
epd/taz | Die Bundesregierung hat nach richterlichem Druck 14 Menschen aus Afghanistan die Einreise nach Deutschland ermöglicht. Sie kamen am Donnerstag in Deutschland an, wie das Bundesinnenministerium am Abend mitteilte. Es handelte sich nach Angaben des Ministeriums erneut ausschließlich um Menschen, die ihre Einreise vor Gericht erstritten hatten.
Aktuell warten noch rund 1.900 Afghaninnen und Afghanen in Pakistan darauf, dass Deutschland sein Aufnahmeversprechen einlöst. Andere Betroffene wurden in den vergangenen Monaten von Pakistan in ihr Heimatland abgeschoben. Es handelt sich jeweils um frühere lokale Mitarbeiter von der Bundeswehr oder anderen deutschen Institutionen, die in Afghanistan tätig waren, sowie um Menschen, die wegen ihres Engagements für den Aufbau eines demokratischen Staats heute Verfolgung durch die radikalislamischen Taliban fürchten müssen.
Frühere Bundesregierungen hatten ihnen Schutz versprochen und verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt. Die Koalition aus Union und SPD stellte diese Programme allerdings infrage, stoppte zunächst die Aufnahmen und zweifelt die Verbindlichkeit der Zusagen an. Nur auf Grundlage jüngster Verwaltungsgerichtsbeschlüsse durften in den vergangenen Wochen knapp 80 Menschen einreisen.
Ampel-Regierung erteilte Aufnahmezusage
Die meisten der Betroffenen haben eine Aufnahmezusage über das unter der Ampel-Regierung aufgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erhalten. Wie das Innenministerium mitteilte, kamen am Donnerstag ausschließlich Personen aus diesem Programm in Deutschland an.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Sommer angekündigt, alle Fälle aus den Programmen erneut prüfen zu wollen und dann Menschen einreisen zu lassen, wenn die Zusage verbindlich und eine Sicherheitsüberprüfung bestanden wird. Eine Einreise ermöglicht wurde bislang allerdings nur, wenn ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss vorlag, der Deutschland zur Aufnahme verpflichtete.
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