Digitale Schulzeit: Das Ende der Kreidezeit

Können Bremens Schulen mit dem digitalen Wandel Schritt halten? Neben pädagogischer Kompetenz und technischer Investition drängen auch soziale Fragen.

Australische Zustände: Allgemeines Elektro-Lernen in der Schule. Foto: Arne Dedert/DPA

BREMEN taz | Bremen belegt Platz eins in der Studie „Schule digital“ des Dortmunder Instituts für Schulentwicklungsforschung. Den Ausschlag gibt, dass Bremen mit „itslearning“ als erstes Bundesland eine einheitliche elektronische Lernplattform für Schüler, Lehrer und Bildungsverwaltung eingerichtet hat. Ist damit die „Kreidezeit“ an Bremens Schulen tatsächlich vorbei?

Eine Stellungnahme des Senats, angefordert von der CDU-Fraktion, nährt Zweifel. Denn: Um „itslearning“ konkret und flächendeckend nutzen zu können, bedarf es eines funktionierenden WLAN-Netzes. An Oberschulen sei das – in Gegensatz zu Grundschulen – auch „grundsätzlich vorgesehen“, sagt der Senat. Bei Anschlusskosten von 35.000 Euro pro Schule ergibt das einen Investitionsbedarf von 1,4 Millionen Euro. Um den zu decken, sagt der Senat, benötige man noch drei Jahre.

Auch der Ist-Zustand der Rechnerausstattung ist nicht eben üppig: Auf 500 Oberschüler beziehungsweise Gymnasiasten kommt gerade mal ein PC-Raum. In den Klassenzimmern selbst steht keinerlei Hardware, abgesehen von „mindestens zwei interaktiven Tafeln“ – pro Schule.

Wie soll so der „digital divide“, die schon vorhandene digitale Spaltung der Gesellschaft, deren Grenzlinien oft analog der sozialen Trennlinien verlaufen, verringert werden? Der „digital divide“ basiert ja nicht nur auf ungleichen materiellen Voraussetzungen – sondern meint auch das Phänomen, dass digitale Geräte zwar weit verbreitet, deren Nutzer dadurch aber noch lange nicht in der Lage sind, sie tatsächlich zur sozialen Teilhabe oder Kompetenz-Erweiterung zu nutzen. Das hat Gründe: Während in Australien beim letzten internationalen Vergleich (2011) 85 Prozent der Viertklässler regelmäßig im Unterricht einen Computer nutzten, sind es in Deutschland nur 28 Prozent.

Wann gilt der Hack des„virtuellen Lehrerzimmers“ als Leistungsnachweis?

Was folgt aus all dem für Lehrpläne, aber auch für die in Bremen geltende Lehr- und Lernmittelfreiheit? Eigentlich müssten den Schülern, analog zu Büchern und Arbeitsheften, nun auch Computer unentgeltlich leihweise mit nach Hause gegeben werden. Da die meisten Bremer Schulen jedoch bereits an analogen Büchern sparen – stattdessen wird ganz überwiegend mit billig kopierten Loseblatt-Sammlungen hantiert – ist der Rechnerverleih illusionär.

Der Senat verweist auf den „stetig sinkenden Preis für geeignete Hardware“, über 80 Prozent der Schüler der weiterführenden Schulen besitze ohnehin ein „internetfähiges Endgerät“. Wie sich Eltern verhalten sollen, die ihren Fünftklässler-Kindern nicht nur aus ökonomischen, sondern auch pädagogischen Gründen noch kein Smartphone kaufen wollen, sagt der Senat nicht.

Die Kultusministerkonferenz will bis Herbst 2016 „kompetenzorientierte Mindestanforderungen digitaler Bildung“ definieren – die bis dahin, zumindest in Teilen, wohl schon wieder überholt sind. Weiter muss sich erweisen, ob die Schulen den technischen Wettlauf mit ihren eigenen Schülern schaffen. Viel leichter, als den berüchtigten roten Lehrerkalender mit seinen langen Benotungstabellen zu manipulieren, ist ja der Hack des „virtuellen Lehrerzimmers“, über das künftig sämtliche administrative Aufgaben erledigt werden sollen.

Dass Schulen kreativ genug sind, einen gelungenen Hack samt aufgemöbeltem Bewertungseintrag als Leistungsnachweis zu akzeptieren, ist wohl eher unwahrscheinlich.

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