Diskussion um Tanzverbot: Bitte nicht am Karfreitag!

In mehreren Bundesländern herrscht am Karfreitag Tanzverbot. Befürworter verteidigen die gesetzliche Auszeit. Kritiker wollen demonstrieren – tanzend.

Der Gesetzgeber findet Tanzen an Ostern nicht lustig. Bild: dpa

BERLIN taz | Darf am Karfreitag, wenn ChristInnen der Kreuzigung Jesu Christi gedenken, getanzt werden? Nein, sagt das Gesetz in vielen deutschen Bundesländern. Nun beschäftigt diese Frage auch die Fraktionen der Landesregierungen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Gießen entschieden am Abend, dass nicht gegen das Tanzverbot demonstriert werden darf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt steht noch aus.

Die Linke, die Piraten und die Grünen finden das Verbot unzeitgemäß. „Möglicherweise verfassungswidrig“ nannte der Abgeordnete Hans-Henning Adler von der Linkspartei in Niedersachsen das Tanzverbot.

Das Gesetz in Niedersachsen besagt, dass von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht nicht getanzt werden darf. Vor allem der Betrieb von Diskotheken wird durch das Gesetz eingeschränkt.

Die Linkspartei, die Piraten und die Grünen wollen das Verbot abschaffen. „Das Gesetz zwingt allen Bürgern ein religiöses Verhalten auf“, meint Adler. In Schleswig-Holstein unterstützt die FDP die Forderung nach der Abschaffung.

Gemeinsame Auszeit für die Gesellschaft

Die CDU hält die Diskussion für „überflüssig“. Die niedersächsische Abgeordnete Dorothea Prüssner sagte: „Wir sollten diesen Tag nutzen, um uns an den Ursprung des christlichen Glaubens zurückzuerinnern.“ Der Karfreitag gebe den Menschen die Ruhe, Bilanz für das eigene Leben zu ziehen, so Prüssner.

Auch die evangelische Kirche verteidigt den Karfreitag als stillen Freitag. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, sagte dem Hessischen Rundfunk: „Das sind Zeichen, die ganz gut tun. Ich bin dafür, dass dieser Tag als Tag der Ruhe und der inneren Einkehr geschützt bleibt.“

Kritiker wollen gegen das Verbot demonstrieren, und zwar tanzend. Am Karfreitag soll es mehrere Demonstrationen gegen das Verbot geben. Die Piraten und die Grüne Jugend Göttingen haben für Karfreitag zu einer Demo gegen das Tanzverbot in Hannover aufgerufen.

„Kopfhörerdisko“ gegen die Ruheverordnung

Falls wegen eines Verbotes von lauter Musik kein Lautsprecherwagen zum Einsatz kommen darf, wollen die Veranstalter eine „Kopfhörerdisko“ veranstalten. Dabei bekommen alle Teilnehmer einen Kopfhörer mit Musik, zu der sie tanzen können, ohne dass Außenstehende die Musik hören.

Auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen soll gegen das Tanzverbot protestiert werden. Die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen hat zu Flashmobs aufgerufen. Das Regierungspräsidium Gießen und die Stadt Frankfurt am Main haben die Tanz-Demonstrationen allerdings verboten.

In Wiesbaden darf die Grüne Jugend gegen das Verbot demonstrieren, allerdings ohne zu tanzen. In Köln wurde dazu aufgerufen, mit MP3-Playern oder Kofferradio zum Dom zu kommen.

In den Stadtstaaten darf getanzt werden

Für die Regelungen zu den Feiertagen sind, mit Ausnahme des Tags der deutschen Einheit am 3. Oktober, die einzelnen Bundesländer zuständig. Tanzverbote gibt es in der ganzen Bundesrepublik an mehreren Feiertagen, besonders aber am Karfreitag. Die meisten Tanzverbote existieren in Baden-Württemberg.

Nur Berlin, Bremen und Hamburg haben am Karfreitag kein ganztägiges Tanzverbot. Dort sind jeweils Zeiträume festgelegt, in denen öffentliche Tanzveranstaltungen verboten werden können.

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