EGMR-Urteil zu Holocaust-Leugner: Holocaust-Leugnung bleibt Straftat

Richard Williamson wurde für Aussagen im schwedischen Fernsehen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat seine Beschwerde abgelehnt.

Der ehemalige Pius-Bischoff Richard Williamson ist ein bekannter Holocaust-Leugner.

Der ehemalige Pius-Bischof Richard Williamson ist ein bekannter Holocaust-Leugner Foto: dpa

STRASSBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt die Verurteilung des Holocaust-Leugners Richard Williamson. Auch ein Interview mit dem schwedischen Fernsehen könne in Deutschland als Volksverhetzung bestraft werden.

Der Brite Williamson war von 1989 bis 2012 Bischof der umstritttenen erzkonservativen Bruderschaft St. Pius. 2008 besuchte Williamson das Seminar der Pius-Bruderschaft im bayerischen Zaitzkofen. Dort gab er dem schwedischen Fernsehen ein Interview, in dem er die Existenz von Gaskammern in Konzentrationslagern leugnete. Er glaube, dass kein einziger Jude von den Nazis vergast wurde.

Williamson war vorher schon als Holocaust-Leugner bekannt. Seine Aussagen in Deutschland sorgten jedoch für großes Aufsehen, weil der damalige deutsche Papst Benedikt XVI. wenige Tage später die Pius-Bruderschaft wieder in die katholische Kirche aufnahm.

Nach einigem Hin und Her verurteilte das Landgericht Regengsburg Williamson 2012 zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Volksverhetzung. Gegen diese Verurteilung rief Williamson den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Er sei davon ausgegangen, dass seine Äußerungen nur in Schweden ausgestrahlt werden und er sich deshalb in Deutschland nicht strafbar mache.

Richter bestätigen Williamsons Verurteilung

Der EGMR lehnte Williamsons Beschwerde nun aber als offensichtlich unbegründet ab. Die Verurteilung in Deutschland habe nicht seine Meinungsfreiheit verletzt. Ihm sei klar gewesen, dass seine Äußerungen weltweit, insbesondere in Deutschland Aufmerksamkeit erregen würden.

Das spezifische deutsche Interesse sei aus drei Gründen ersichtlich gewesen: wegen der deutschen Geschichte, weil das Interview in Deutschland geführt wurde und weil auch der damalige Papst ein Deutscher war. Williamson habe darauf verzichtet, das schwedische Fernsehen zu verpflichten, diesen Teil des Interviews nicht auszustrahlen.

Die Richter wiederholten ihre Rechtsprechung, dass Staaten, die die Nazi-Schrecken erlebt hatten, eine besondere moralische Verantwortung haben, sich strafrechtlich von den Nazi-Verbrechen zu distanzieren. Die Äußerungen Williamsons seien auch mit dem Geist der Europäischen Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der EGMR wacht, nicht vereinbar.

Williamson war 2012 von der Pius-Bruderschaft wegen Ungehorsams ausgeschlossen worden, weil er ein ihm auferlegtes Äußerungsverbot mehrfach gebrochen hatte.

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