EU-Einwanderer in Deutschland: Ohne Job droht die Ausweisung

Die Bundesregierung beschließt ein Maßnahmenpaket gegen „Sozialmissbrauch“ und „Armutsmigration“. Stimmung dafür hatte vor allem die CSU gemacht.

Arbeitsministerin Nahles (l.) und Innenminister de Maiziere legten den 140-seitigen Bericht vor. Bild: dpa

BERLIN taz | Wie viel „Sozialmissbrauch“ durch Einwanderer aus EU-Ländern es gebe, lasse sich „nicht beziffern“, gab Andrea Nahles zu. „Wir wissen nicht genau, wie die Zahlen aussehen“, sagte die SPD-Arbeitsministerin am Mittwoch bei ihrer Pressekonferenz mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Auch in dem knapp 140-seitigen Abschlussbericht ihres Staatssekretärausschusses, den die beiden vorlegten, findet sich kein Hinweis darauf, wie viele solcher Fälle aktenkundig geworden sind.

Trotzdem präsentierte Nahles mit ihrem Kollegen und Koalitionspartner de Maizière am Mittwoch ein Bündel an Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung dem „Sozialmissbrauch“ speziell durch EU-Einwanderer und den Problemen, die als „Armutsmigration“ bezeichnet werden, vorbeugen will. Beide betonten dabei das „hohe Gut“ der Freizügigkeit, das es zu sichern gelte. Gleichwohl gelte es, nicht die Augen vor deren Schattenseiten zu verschließen, sagte de Maizière. Auch wenn die „Armutszuwanderung“ kein „flächendeckendes Problem“ sei, litten einige Regionen doch erheblich darunter.

Dass sich die Große Koalition jetzt auf ein ganzes Maßnahmenbündel zu diesem Thema einigen musste, hat sie der CSU zu verdanken. Die hatte zur Jahreswende vor einem drohenden „Sozialtourismus“ aus Osteuropa gewarnt und das Angstbild von massenhaftem Sozialbetrug an die Wand gemalt.

Mit einem Staatssekretärausschuss hatten SPD und Union seit Januar versucht, zu einer gemeinsamen Linie zu finden. Die ist jetzt da. Die SPD ist stolz darauf, für Kommunen wie Duisburg und Dortmund mehr Geld herausgeschlagen zu haben. Diese sollen noch in diesem Jahr eine Soforthilfe von zusätzlichen 25 Millionen Euro erhalten, etwa für Unterbringungskosten.

Sechs Monate zur Arbeitssuche

Das Gesetzespaket sieht aber auch Einschränkungen vor. So sollen sich EU-Bürger nur noch sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen, um hier eine Arbeit zu suchen. Was danach passiert, bleibt unklar. Wer sein Aufenthaltsrecht verliere, müsse das Land verlassen, sagte de Maizière. „Das geschieht oft nicht“, räumte er jedoch ein.

Ein mehrfacher Bezug von Kindergeld soll dadurch verhindert werden, dass künftig eine Steueridentifikationsnummer vorgelegt werden muss. Prüfen will die Bundesregierung noch, ob das Kindergeld an EU-Bürger lediglich in der Höhe ausgezahlt werden kann, wie es im Herkunftsland des Zuwanderers üblich ist. Das betrifft vor allem Saisonarbeiter, etwa aus Polen, deren Kinder weiter im Herkunftsland leben. Und wer sich sein Aufenthaltsrecht mit gefälschten Dokumenten erschlichen hat, soll bis zu fünf Jahre lang mit einer Einreisesperre belegt werden. Die CSU hatte das schon bei „Sozialmissbrauch“ gefordert.

Ein CSU-Minister war bei der Vorstellung des Gesetzespakets am Mittwoch zwar nicht dabei, dennoch frohlockte die CSU, die Regierung habe ihre Vorschläge aufgegriffen. Dies belege „die Richtigkeit unserer Denkansätze“, erklärten Michael Frieser und Stephan Stracke für die CSU-Landesgruppe. Und ihre Chefin, Gerda Hasselfeldt, sagte in der Passauer Neuen Presse: „Wir stehen zur Freizügigkeit in der EU. Aber wir dulden keinen Missbrauch dieser Freizügigkeit.“

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