EU-Handelsausschuss lehnt Acta ab: Abkommen auf der Kippe

Mit 19 gegen 12 Stimmen hat auch der EU-Handelsausschuss das Acta-Abkommen abgelehnt. Das Votum galt als richtungsweisend – und Acta droht nun das Aus.

Selbst im Ausschuss: EU-Abgeordnete mit Protest-Hemden. Bild: dpa

BRÜSSEL afp | Dem umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta droht das Aus: Am Donnerstag sprach sich der federführende Handelsausschuss mit 19 gegen zwölf Stimmen gegen eine Ratifizierung des Vertrags aus, der Produktpiraterie unterbinden helfen soll. Zuvor hatten drei andere Ausschüsse das Abkommen abgelehnt. Damit gilt als sicher, dass das Plenum das Vorhaben bei der am 4. Juli geplanten Abstimmung endgültig zu den Akten legen wird. Ohne Zustimmung der EU-Volksvertretung können Verträge mit Drittstaaten nicht in Kraft treten.

Nach der erwarteten Ablehnung im Plenum werde Acta endgültig vom Tisch sein, sagte der SPD-Abgeordnete Bernd Lange. Dann könne bald der Weg für alternative Maßnahmen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen freigemacht werden. Diese müssten Verletzungen von Grundrechten „unmissverständlich ausschließen“ und zugleich die berechtigten Interessen von Kulturschaffenden berücksichtigen.

Der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht forderte neue Diskussionen über die künftige Durchsetzung von Marken-, Produkt- und Urheberrechten. Diese müssten angesichts der Verbreitungswege im Internet „ohne Scheuklappen“ geführt werden. Notwendig sei eine ehrliche Auseinandersetzung darüber, „welche Rechte wie durchgesetzt werden sollen und können.“

Das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen soll den Schutz des geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht dabei unter anderem um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.

Im Extremfall Netzsperren

Kritiker machen geltend, Acta könne die Freiheit im Internet beschneiden. Sie befürchten beispielsweise, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Vertrag aber nicht. Entwicklungspolitiker kritisieren außerdem, dass das Abkommen den Zugang zu generischen Medikamenten erschweren könnte und teilweise gegen Menschenrechte unvereinbar sei.

Die EU-Kommission hatte das umstrittene Vorhaben vor knapp drei Wochen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zahlreichen Proteste in den EU-Ländern. Auch einige Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Datenschutzbehörde (EDBS) hatten Bedenken angemeldet.

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