EU-Pläne gegen Kunststoff-Müll: Weitere Kandidaten für Plastik-Bann

Experten begrüßen das von der EU geplante Verbot von Einweggeschirr. Doch sie fordern noch mehr im Kampf gegen Plastik.

Plastikbecher werden gefüllt

Das Europäische Parlament will Plastikbecher verbieten Foto: dpa

BERLIN taz | Kaum hatte das Europäische Parlament (EP) dem Richt­linienentwurf zugestimmt, forderten Experten schon mehr und härtere Plastikverbote in ganz Europa. Die europäischen Pläne könnten nur der Anfang sein, sagte Grünen-Parteichef Robert Habeck am Mittwoch: „Um den Verbrauch von Plastik zu reduzieren, brauchen wir eine radikale Kursänderung.“

Die Verbote von Plastikgeschirr der Lebensmittelverpackungen aus Polystyrol ab 2021 in Europa seien zwar „wirksame Maßnahmen gegen zu viel Kunststoffmüll“ – aber eben längst nicht genug, schrieb auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) müsse das Erreichen der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen sicherstellen, das Einwegpfand ausweiten und eine Abgabe auf Plastiktüten, -flaschen und To-go-Becher einführen. Das sieht auch Habeck so – und forderte noch ein Mikroplastik-Verbot für Kosmetik.

Das EP hatte zuvor einem Vorschlag der Kommission in erster Lesung zugestimmt, nach dem Trinkhalme, Einweggeschirr, Wattestäbchen und anderen Wegwerfprodukte verboten werden sollen. Für Verpackungen oder Trinkbecher, die nicht unter das Verbot fallen, forderte das Parlament ein Reduktionsziel von 25 Prozent bis 2025.

Die Parlamentarier weiteten die von der Kommission vorgelegte Liste sogar noch aus: Nach ihrem Willen sollen auch dünne Plastiktüten und geschäumte Polystyrol-Einwegbehälter, die etwa in Fast-Food-Restaurants verwendet werden, verboten werden.

Zigarettenhersteller sollen für saubere Strände zahlen

Weiter verlangt das EP, dass Hersteller – etwa von Zigaretten – an den Kosten für das Sammeln, Recyceln sowie die Säuberung der Meere und Strände beteiligt werden. Ein einziger Zigarettenfilter könne zwischen 500 und 1.000 Liter Wasser verschmutzen und benötige bis zu zwölf Jahre, um sich aufzulösen, begründete das Parlament diese Forderung.

Der Richtlinienentwurf ist allerdings noch längst nicht Gesetz: Parlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission verhandeln noch weiter. Das EP hofft auf eine definitive Verabschiedung vor der Europawahl im Mai 2019. Dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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