EU will gegen Zinsmanipulierer vorgehen: Auch Bankern soll Gefängnis drohen

Die EU-Kommission will Zinsmanipulierer künftig mit hohen Geld- und Haftstrafen abschrecken. Die unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten bieten vielfältige Schlupflöcher.

Die Zinsmanipulationen bei Barclays haben gezeigt, das strengere Gesetze notwendig sind. Bild: reuters

BRÜSSEL dapd | Nach dem Barclays-Skandal will Brüssel strenger gegen betrügerische Banker und Zins-Saboteure vorgehen: Wer Libor, Euribor oder andere für Finanzgeschäfte maßgebliche Referenzsätze manipuliert, soll dafür ins Gefängnis wandern können. Am Mittwoch will die EU-Kommission ihre im Oktober vorgestellte Gesetzesinitiative gegen Marktmissbrauch entsprechend ergänzen.

„Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass die Vorschläge auf dem Tisch nicht ausreichen, um Zinsmanipulationen zu verhindern“, so Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde-Hansen.

Über den modifizierten Vorschlag aus Brüssel müssen dann wieder die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament beraten.

Libor und Euribor sollen widerspiegeln, wie viel Zinsen Banken für Kredite ihrer Konkurrenten zahlen. Inzwischen ermitteln aber verschiedene Behörden und Staatsanwaltschaften gegen große Banken, allen voran die britische Barclays, weil diese die Zinssätze jahrelang manipuliert haben sollen, um ihre echten Refinanzierungskosten zu verschleiern und auf Kosten privater Kunden zusätzliche Zinsgewinne einzustreichen.

Bislang unterscheiden sich die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten teils erheblich. In einigen Ländern dürfen die Behörden nicht im erforderlichen Umfang ermitteln, in anderen sind für manche Arten von Insidergeschäften und Marktmanipulationen gar keine strafrechtlichen Konsequenzen vorgesehen.

Drakonische Geldstrafen

Da Finanzgeschäfte längst grenzüberschreitend ablaufen, bieten sich betrügerischen Bankern so verlockende Schlupflöcher.

Der neue Brüsseler Vorschlag für die EU-Verordnung sieht vor, dass Geldbußen überall mindestens so hoch sein sollten wie der aus dem Marktmissbrauch geschlagene Gewinn, die Obergrenze muss mindestens doppelt so hoch sein. Für Übeltäter soll das maximale Bußgeld nicht unter 5 Millionen Euro liegen, bei Unternehmen ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen.

Außerdem soll die Richtlinie dahingehend aktualisiert werden, dass Zinsbetrüger mit Gefängnisstrafen und einem Eintrag ins Vorstrafenregister rechnen müssen. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, würden die strafrechtlichen Konsequenzen jeweils von den einzelnen Mitgliedstaaten definiert werden.

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