Ecuador gewährt Assange Asyl : Das Botschaftsgelände ist sicher

Im ecuadorianischen Konsulat kann Assange nichts passieren, heißt es. Aber: Ein britisches Gesetz von 1987 sieht vor, dass London einer Botschaft den Schutz entziehen kann.

Ecuadors Botschaft in London. Bild: reuters

FREIBURG taz | Nach Angaben von Vertretern der Enthüllungs-Webseite Wikileaks und der ecuadorianischen Regierung hat Großbritannien gedroht, Julian Assange aus der Londoner Botschaft Ecuadors herauszuholen und dann an Schweden auszuliefern. Die Drohung sei schriftlich beim Außenminister in Quito und beim Botschafter in London eingegangen.

Großbritannien habe sich dabei auf den „Diplomatic and Consular Premises Act 1987“ berufen, ein wenig bekanntes Gesetz über den Status diplomatischer Liegenschaften. Danach kann die britische Regierung Gebäuden von ausländischen Botschaften oder Konsulaten den diplomatischen Schutz entziehen, wenn es im Interesse der öffentlichen und nationalen Sicherheit Großbritanniens ist.

Das Gesetz war eine Reaktion auf einen Vorfall in London im Jahr 1984: Damals wurde die Polizistin Yvonne Fletcher aus der libyschen Botschaft heraus erschossen. Fletcher hatte mit anderen Polizisten eine Gaddafi-kritische Demonstration geschützt. Daraufhin belagerte die Polizei Libyens Botschaft elf Tage lang. Im Gegenzug belagerten libysche Sicherheitskräfte in der Hauptstadt Tripolis die britische Botschaft. Am Ende brach London die Beziehungen zu Libyen ab und wies alle Diplomaten aus, ohne den Mörder zu identifizieren.

Der Fall Julian Assange ist damit wohl kaum zu vergleichen. Wikileaks weist zudem darauf hin, dass die Gewährung von Asyl im diplomatischen Verkehr nie als „unfreundlicher Akt“ betrachtet werden dürfe, so eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1967.

„Nach internationalem Recht erlaubt“

Tatsächlich enthält das britische Gesetz auch eine Klausel, wonach der diplomatische Schutz eines Gebäudes nur entzogen werden kann, wenn die Regierung glaubt, dass dies „nach internationalem Recht erlaubt“ ist.

Entscheidender Maßstab ist hier die Wiener Diplomatenkonvention von 1961. In deren Artikel 22 heißt es unmissverständlich: „Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaates dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.“

Tony Brenton, der ehemalige englische Botschafter in Russland, warnte die britische Regierung vor den Folgen, wenn sie den Status der ecuadorianischen Botschaft nicht respektiere. Dies würde das Leben britischer Diplomaten im Ausland massiv erschweren, sagte er der Zeitung The Telegraph.

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