Edward Snowden und der U-Ausschuss: Der gefürchtete Zeuge

Edward Snowden soll kommen, aussagen und bleiben, fordert die Opposition. Die Regierung trägt dagegen immer neue Einwände vor.

Ist er schon da? Bild: dpa

BERLIN taz | Das Dokument trägt den unscheinbaren Titel „Antrag A1“ und ist gerade einmal zwei Seiten lang. Doch seine Sprengkraft hat es bereits entfaltet, bevor die Verfasser es überhaupt beschließen konnten. Denn „Antrag A1“, eingereicht von Grünen und Linken im Bundestag, enthält einen Plan, der das Potenzial zum weltweiten Aufreger hat: Denn Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden soll aus seinem russischen Unterschlupf nach Berlin geholt werden, vor dem Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre auspacken und schließlich in Deutschland eine neue Heimat bekommen.

Allein dieses Szenario sorgt seit einer Woche für ungeahnten Wirbel. Der NSA-Ausschussvorsitzende Clemens Binninger trat von jetzt auf gleich zurück, die zweite Sitzung des Gremiums verlief hitzig. SPD und Union verhinderten, dass die Opposition ihren Plan zur „Vernehmung von Edward J. Snowden“ auch nur lostreten konnten. Doch: Kann dieser Snowden-Coup gelingen?

Man müsse nur wollen, lautet die Antwort der Opposition. Wenn sie ihren „Antrag A1“ erst einmal beschlossen habe, sei die Regierung gesetzlich verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss unverzüglich Amtshilfe zu leisten, um den brisanten Zeugen herbeizuschaffen. Dieses Procedere sei allerdings „nicht trivial“, räumt Konstantin von Notz ein. Der Innenexperte vertritt die Grünen-Fraktion als Obmann im Untersuchungsausschuss. Viele Fäden in Sachen Snowden laufen jedoch bei seinem Stellvertreter Hans-Christian Ströbele zusammen. Der 74-Jährige ist seit seinem Überraschungsbesuch in Russland im Herbst 2013 als Snowdens politischer Cheflobbyist unterwegs.

Vor Monaten schon hat Ströbele angekündigt: Er will die Ladung dieses Topzeugen im NSA-Ausschuss zur Priorität machen. Snowden im Bundestag – das wäre sein spätes Meisterstück. Nun geht er den Vertretern der Großen Koalition damit maximal auf die Nerven. Union und SPD hatten sich vorgenommen, den NSA-Ausschuss mit unverfänglichen Sachverständigenanhörungen zu Grundsatzfragen zu starten – und die brisante Zeugenfrage zu vertagen. Stattdessen führt Stöbele aus der zweiten Reihe mit seiner Snowden-Nummer die Regie.

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Regierung wittert Show

„Das Thema ist viel zu ernst, um es für eine Show zu nutzen“, entrüstet sich Christian Flisek, Obmann der SPD im Ausschuss. Und der neue Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg bringt immer neue Einwände gegen die Ladung des Whistleblowers vor: Asyl für Snowden – das sei ein berechtigter „individueller Wunsch“, aber „nicht der Auftrag dieses Ausschusses“. Womöglich machten sich die Abgeordneten sogar strafbar, wenn Snowden ihnen Staatsgeheimnisse verrate, warnt der CDU-Politiker. „Das müsste man erst juristisch prüfen lassen.“

Die Abwehrmanöver haben einen simplen Grund. Die Regierung will sich Snowden vom Hals halten. Nicht zuletzt, weil die Opposition dessen Ladung mit Forderungen verknüpft: Der Geheimdienstaussteiger müsse unbedingt in Deutschland aussagen, nur hier könne er frei sprechen. Schließlich gewähre Russland ihm nur unter Auflagen Asyl: Er dürfe dem Verhältnis zu den USA nicht weiter schaden. Eben deshalb, argumentiert Ströbele, könne Snowden nach seiner Aussage nicht nach Russland zurück. Die Regierung müsse ihn in ein Zeugenschutzprogramm aufnehmen und ihm aus politischen Gründen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zusprechen.

Den Whistleblower mit One-Way-Ticket nach Berlin einfliegen? Ein Horrorszenario für die Große Koalition. Auf die Folgen für das deutsch-amerikanische Verhältnis angesprochen, geraten selbst eloquente Abgeordnete wie der SPD-Obmann Flisek ins Stammeln: „Wir sollten nicht mit Schaum vor dem Mund arbeiten“, sagt er wolkig. Und es gehe doch darum, Vertrauen wiederherzustellen.

Snowden als Zeuge in Berlin, aus US-Sicht zählt das sicher nicht zu den vertrauensbildenden Maßnahmen. Ein Festnahmeersuchen aus Washington liegt seit Juli 2013 auf dem Berliner Kabinettstisch. Vergangene Woche stellte Angela Merkels Sprecher klar: Die Bundesregierung will Snowden keinen Aufenthaltstitel geben. Seit Sommer 2013 stehe fest, dass die Voraussetzungen nicht vorlägen. „Ich wüsste nicht, dass die Sachlage sich geändert hat.“

Rechtlich möglich

Zwar hat die Regierung nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eigentlich das Recht, einem wie Snowden eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Aber in der Argumentationskette findet sich ein Fluchtweg für Merkels Leute. Das Ganze gelte nur, wenn keine „das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdende außenpolitische Belange“ dagegen sprächen.

Solch eine Staatswohlgefährdung hat die Regierung in jüngster Zeit schon weniger brisanten Fällen attestiert. So verweigerte sie dem „Staatswohl“ zuliebe Auskünfte zu Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen in der EU. Und die deutschen Geheimdienste streuen bereits ihre Sorge, ein Affront gegenüber den USA könne dazu führen, dass sie kaum noch Informationen von den Amerikanern erhielten.

Die Opposition wird ihr Snowden-Projekt deshalb nicht stoppen. Notfalls, kündigt Ströbele an, werde man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann müssten die Karlsruher Richter klären, wie weit die Verpflichtung der Bundesregierung geht, einem Untersuchungsausschuss den gewünschten Zeugen zu besorgen. Selbst wenn der Edward Snowden heißt.

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