Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden hat.von Eva Völpel

Wer da wen küsst, braucht niemanden zu interessieren – schon gar nicht das Finanzamt. Bild: .daumenkino. / photocase.com
BERLIN taz | Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften kommen vorläufig in den Genuss des Ehegattensplittings. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe sich mit den Steuerverwaltungen der Länder faktisch darauf geeinigt, Anträgen auf Ehegattensplitting auf dem Verwaltungsweg vorläufig stattzugeben, berichtet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).
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Das BMF bestätigte dies, sieht darin jedoch keinen Kurswechsel. Grundsätzlich sprächen weiterhin gute verfassungsrechtliche Gründe gegen eine steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, sagte BMF-Sprecher Gerald Stenzel. Man gewähre aber „vorläufigen Rechtsschutz“, bis das Bundesverfassungsgericht in der Frage entschieden habe. Das wird voraussichtlich 2013 passieren.
Ehegattensplitting bedeutet, dass Eheleute beim Finanzamt günstigere Steuerklassen und eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer beantragen. Je größer die Verdienstunterschiede, desto mehr Steuern können sie dadurch sparen.
Für die seit 2001 offiziellen Lebenspartnerschaften Homosexueller galt diese Vergünstigung bisher nicht. Sie lieferten sich deswegen Papierkriege mit den Finanzämtern, beantragten die Zusammenveranlagung und klagten gegen die Ablehnung dieser Anträge. Weil sich mittlerweile rund 20 Finanzgerichte in Einzelbeschlüssen auf die Seite der Kläger schlugen, gewähren Bund und Länder nun vorläufigen Rechtsschutz.
Doch auch mit der neuen Regelung kommen Partner in Homo-Ehen nur über Umwege an das Ehegattensplitting. Künftig dürften die Finanzämter zwar dem Wechsel der Steuerklasse stattgeben, berichtet der LSVD. Aber nicht der Zusammenveranlagung der Partner. Die Folge: Der Arbeitgeber kann aufgrund der neuen Steuerklasse zwar eine geringere Lohnsteuer an die Finanzämter abführen.
Diese aber stellen bei der Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr eine Nachforderung. Die Betroffenen müssen also weiterhin beantragen, diese Nachforderung nicht zu bezahlen. Neu ist nun, dass die Finanzämter künftig nicht mehr auf der Bezahlung dieser Nachforderung beharren werden, erklärte Ministeriumssprecher Stenzel.
Manfred Bruns vom LSVD begrüßt die Regelung, von der 25.000 Partnerschaften profitieren könnten. „Wir brauchen aber ein Gesetz und keine halbherzige Gleichstellung, die wahnsinnigen Arbeitsaufwand produziert“, sagte Bruns. Auch Volker Beck (Grüne) kritisiert den „bürokratischen Murks“. Er forderte von der Koalition, die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe per Gesetz klarzustellen.
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