Ein Jahr nach den Anschlägen von Paris: Gedenken und Überwachen

Der Konzertsaal „Bataclan“ wird mit einem Konzert von Sting wiedereröffnet. Die Regierung verschärft derweil Überwachungsmaßnahmen.

Zwei Uniformierte vor dem Eingang des „Bataclan“

Paris am Jahrestag der Anschläge Foto: ap

PARIS taz | Die Gedenkfeiern für die Opfer der Terroranschläge am 13. November 2015 begannen in Paris am Vorabend mit einem Konzert von Sting zur Wiedereröffnung des renovierten Bataclan: „Wir haben zwei Aufgaben: Zuerst, uns im ehrenden Gedenken an die Menschen zu erinnern, die vor einem Jahr das Leben verloren haben, zweitens das Leben zu feiern und die Musik, die von diesem historischen Konzertsaal verkörpert wird“, sagte Sting auf Französisch vor den 1.500 Leuten vor einer Schweigeminute.

Das Konzert in einem Saal, in dem 90 Menschen ermordet und Hunderte verletzt wurden, hat – wie dies die Absicht war – in bewegender Weise gezeigt, dass die Terroristen mit ihrem mörderischem Angriff auf die Lebensweise überhaupt nichts erreicht haben.

Nicht nur das Bataclan, auch das mit Anschlägen avisierte Stade de France und alle von den Terroristen angegriffenen Cafés oder Restaurants sind wieder in Betrieb. An diesen sechs Orten hat am Sonntag Staatspräsident François Hollande Gedenktafeln eingeweiht. Er respektierte den Wunsch der Familien der Opfer, bei diesen Anlässen keine Reden zu halten.

Ein Jahr nach dem 13. November möchte die Staatsführung aber auch, dass die Anstrengungen im Kampf gegen den IS anerkannt werden. In einem Gespräch mit der BBC kündigte Premierminister Manuel Valls an, im nächsten Jahr werde der Notstand – trotz oder gerade wegen der im April stattfindenden Wahlen – angesichts der bestehenden Bedrohung erneut weiter verlängert.

Vor einer Woche wurde als neues Mittel der Überwachung per Dekret eine Datenbank mit dem banalen Namen „Titres électroniques sécurisés“ (TES) eingeführt, in dem neben allen Personalien mit Post- und E-Mail-Adressen auch sämtliche biometrischen Angaben (Fingerabdrücke, Größe, Haar- und Augenfarbe) sowie Sozialversicherungsnummern aufgeführt sind. Vorerst soll die Polizei nur in Ausnahmefällen Zugriff auf diese in der umfassenden Art erstmalige Erfassung von 60 Millionen Bürgern erhalten. Viel weniger weitgehende Instrumente der Personenkontrolle waren in der Vergangenheit von den Verfassungsrichtern und der Stelle für Datenschutz und Bürgerfreiheit (CNIL) immer abgelehnt worden.

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