Einigung bei Solarförderung: Obergrenze kommt

Kurz vor der Sommerpause verständigen sich Bund und Länder auf die Solarkürzung. Die Förderkosten zahlen die Verbraucher über den Strompreis.

Energiespender Sonne. Bild: dapd

BERLIN dapd/dpa | Das Tauziehen um die Kürzung der Solarförderung hat ein Ende: In der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Sommerpause verständigten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss. Dies teilte Umweltminister Peter Altmaier am Mittwochabend nach der Sitzung des Gremiums in Berlin mit.

Zwar soll die noch vom früheren Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) beschlossene Kürzung um rund 20 bis 30 Prozent bestehen bleiben, allerdings sind Erleichterungen für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 40 Kilowatt geplant. Auch sollen Betreiber von kleinen Anlagen künftig den gesamten Strom vergüten lassen können.

Insgesamt soll der Ausbau auf 52.000 Megawatt begrenzt werden. Derzeit sind es 28.000 Megawatt. Vor gut sechs Wochen hatte der Bundesrat die ursprünglich geplanten Kürzungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gestoppt.

Die Förderkosten zahlen die Verbraucher über den Strompreis.

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