Einigung bei doppelter Staatsbürgerschaft: Acht Jahre für zwei Pässe

Die Koalition hat sich geeinigt: Das Optionsmodell entfällt, einen deutschen Pass soll erhalten, wer bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre in Deutschland war.

Doppelt hält besser. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Große Koalition hat sich über die doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern geeinigt. Wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin mitteilte, verständigte er sich mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf dessen Gesetzentwurf. Um Details der Neuregelung, die das bisherige Optionsmodell ersetzen soll, hatten Union und SPD lange gerungen – obwohl sie sich im Koalitionsvertrag bereits geeinigt hatten, die Wahlpflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern abzuschaffen.

Laut Gesetzentwurf gilt als in Deutschland aufgewachsen, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Mit Ende des 21. Lebensjahres muss die Behörde diese Voraussetzungen von Amts wegen prüfen.

Geht aus dem Melderegister zweifelsfrei hervor vor, dass ein Betroffener mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat, muss sie nichts weiter prüfen. Sonst müssen Betroffene zum Beispiel anhand von Schulzeugnissen nachweisen, dass er oder sie in Deutschland aufgewachsen ist. Auf Antrag von Betroffenen können die Behörden schon früher feststellen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

Der Gesetzentwurf soll nun dem Kabinett so schnell wie möglich vorgelegt werden, damit das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann. „Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet“, gab sich Innenminister de Maizière am Donnerstag in Berlin überzeugt.

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