Einigung im Streit mit EU-Kommission: Google muss Platz machen

Die EU verkündet eine Einigung in dem jahrelangen Kartellstreit mit Google. Der Konzern will nun seine Suchergebnisse für Europa umbauen.

Für die Suche nach „EU“ sollte sich allerdings nicht viel ändern. Bild: dpa

BERLIN taz | Nutzer der Suchmaschine Google sollen etwa bei Produktsuchen deutliche Hinweise auf Konkurrenzdienste erhalten. Das ist die Konsequenz einer Einigung der EU-Kommission mit dem Konzern.

Demnach soll Google bei spezialisierten Suchen drei Angebote von Wettbewerbern anzeigen. Deren Präsentation muss mit der von Googles eigenen Angeboten vergleichbar sein und sie sollen durch eine „objektive Methode“ ausgewählt werden. Google kündigte an, „erhebliche Änderungen an der Funktionsweise“ der Suchmaschine vorzunehmen. Laut Kommission soll ein unabhängiger Dritter überprüfen, ob das Unternehmen die Vereinbarung einhält.

In dem Konflikt, der bereits gut drei Jahre andauert, geht es um spezialisierte Suchen, beispielsweise nach Hotels oder Produkten. Die Kommission wirft Google vor, dabei eigene Dienste zu bevorzugen. Wer zum Beispiel unter dem Begriff „Notebook“ sucht, findet über der Liste der Suchtreffer diverse Anzeigen. Daneben oder darunter präsentiert Google in einem Kasten eigene „Shopping-Ergebnisse“. Versteckt weist Google darauf hin, dass das Unternehmen „unter Umständen von einigen dieser Anbieter eine Vergütung“ bekommt. Spezialisierte Anbieter, wie Produktsuchmaschinen oder Dienste, bei denen Kunden Preisvergleiche vornehmen können, erscheinen erst weiter unten in der Suchliste. Darüber beschwerte sich die Konkurrenz.

Machtfaktor Marktanteil

Verbraucherschützer bewerten die angekündigten Änderungen durchaus positiv: „Es ist immer gut, wenn die Marktmacht eines solchen Monopolisten, wie Google es letztlich ist, etwas eingeschränkt wird“, sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Google hat in Europa mit seiner Suchmaschine einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.

Die Anzeige von Konkurrenz-Diensten ist nur ein Teil der Vereinbarung. Darüber hinaus sollen Website-Betreiber die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte von der Nutzung durch Googles Spezialsuche auszuschließen – ohne, dass sie dafür bestraft werden, etwa mit einem schlechteren Ranking. Zudem sollen Website-Betreiber beim Abschluss eines Anzeigen-Vertrags nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Online-Werbung auf ihrer Seite ausschließlich oder überwiegend über Googles Werbenetzwerk zu beziehen. Auch der Umzug von Werbekampagnen von Google zu konkurrierenden Suchmaschinen soll erleichtert werden.

Bis die neuen Regelungen kommen, kann es noch einige Monate dauern. Zunächst wird die EU-Kommission die Beschwerdeführer anhören, dann trifft die Kommission eine endgültige Entscheidung.

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