Einigung: Terrorcamper sollen bestraft werden

Besucher von Terror-Ausbildungslagern müssen künftig mit Strafe rechnen. Das Thema Onlinedurchsuchung hat die Innenministerkonferenz dagegen vertagt.

Videoaufnahme von Terror-Ausbildung im pakistanischen Grenzland zu Afghanistan Bild: ap

Wer sich in Terrorcamps im Ausland ausbilden lässt, muss nach seiner Rückkehr nach Deutschland künftig mit einer Strafverfolgung rechnen. So soll die Teilnahme an Terrorcamps oder die Werbung für terroristische Aktivitäten nicht länger straffrei bleiben. So lauten die Ergebnisse der Sondersitzung der Innenminister von Bund und Ländern, die am Freitag in Berlin tagte.

Die Union will dazu nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Ausländerrecht ändern. Wem nachgewiesen werden kann, dass er an Terrortraining im Ausland teilgenommen hat, soll keine Einreiseerlaubnis mehr erhalten oder, sofern er sich bereits im Land aufhält, abgeschoben werden.

Ausländische Staatsangehörige, die eine Ausbildung in einem Terrorcamp erfahren hätten, müsse die Rückkehr nach Deutschland verweigert werden, forderte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU). "Wir sollten verhindern, dass Leute nach einer Terrorausbildung wieder nach Deutschland kommen", sagte er. Seien sie bereits wieder im Lande, müsse die Möglichkeit geschaffen werden, sie auszuweisen.

Keine Einigung gab es hingegen bei dem Streitthema Online-Durchsuchungen. Auch nach dem Sondertreffen geht die Auseinandersetzung zwischen der Union und der SPD darüber weiter.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD), sagte, dass es weiterhin Differenzen in der Frage gebe, "ob man und in welchem Umfang und in welcher Tiefe man Online-Durchsuchungen bei Computern macht". Deswegen habe man die Diskussion vertagt.

Sein hessischer Kollege Bouffier hingegen sagte, man sei in der Frage "einen Schritt" weitergekommen. "Wir haben die Überzeugung, dass wir dieses Instrument brauchen." Er forderte in Übereinstimmung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Bundesregierung solle das Gesetzgebungsverfahren nun beginnen. Dann könne nämlich das für Frühjahr 2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem entsprechenden Gesetz in Nordrhein-Westfalen noch berücksichtigt werden. "Ich glaube, dass wir dafür nicht mehr sehr viel Zeit haben werden.

Diesen Vorschlag lehnt der sozialdemokratische Innenminister Schleswig-Holsteins, Ralf Stegner, ab. Auch Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, will die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten. "Wir werden unsere Entscheidung erst dann fällen", sagte er der taz. "Bis dahin brauchen wir Zeit." Als besonders problematisch betrachtet er die Beweisführung bei Strafe für Reisen ins Terrorcamp. Denn Informationen über Ausbildungen in Terrorcamps kämen in der Regel aus Geheimdienstquellen. "Diese kann man vor Gericht aber nicht verwerten", gibt Wiefelspütz zu bedenken.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mahnt zur Ruhe und warnt vor voreiligen Maßnahmen. Sie hatte vor der Konferenz der Innenminister klargestellt, sie wolle sich von der Union nicht zur Eile drängen lassen. Sie lehne die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht prinzipiell ab, wolle aber keine überstürzten Entscheidungen: "Man muss erst wissen, worüber man diskutiert." Auch sie lehnte den Vorschlag der Union für eine sofortige Erarbeitung eines Gesetzentwurfs ab.

Grüne und Linke kritisieren die Pläne gegen die Terrorlager. Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, bezeichnete das Vorhaben als "populistischen Unfug". Sie erklärte: "Die Innenminister wollen den starken Mann markieren und der Bevölkerung suggerieren, dass sie mit Verboten und Strafen das Problem lösen können."

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