Elbphilharmonie: Ultimatum läuft aus

Am Donnerstag muss Hochtief das Elbphilharmonie-Dach absenken, sonst droht die Kündigung. Aber die Zuständigen tun so, als gäbe es das Ultimatum nicht

Könnte noch eine Weile ohne Dach bleiben: Hamburgs Elbphilharmonie. Bild: dpa

HAMBURG taz | Donnerstag wird ein großer Tag. Da wird endlich das kühn geschwungene Dach von Hamburgs Elbphilharmonie abgesenkt, um jenes federleichte Schweben anzudeuten, das den ganzen Bau ja prägt.

Dieses Szenario jedenfalls wünscht sich Hamburgs Senat, genauer: Er fordert es. Andernfalls will man dem Baukonzern Hochtief kündigen. Der hat seit Oktober nicht am Dach gebaut, an dem der Konzertsaal hängen soll. Denn Hochtief bezweifelt die Statik, obwohl städtische Bauprüfer sie bestätigt haben. Im April war die Stadt es leid und stellte ein Ultimatum bis zum 31. Mai. Sollte Hochtief das Dach bis dahin nicht absenken, erwäge der Senat die Trennung, hieß es.

Juristisch wäre das leichter als eine Kündigung wegen Bauverzugs. Dafür nämlich müsste man einzeln eruieren, wer welche Pläne zu spät lieferte. Wegen eines verweigerten Dachs zu kündigen, wäre dagegen kein Problem.

Wohl auch deshalb hatte Hochtief im April vorgeschlagen, das Dach doch weiterzubauen – mit zusätzlichen Stahlstützen. Ob die nötig sind und wer sie zahlt, soll ein Beweissicherungsverfahren klären. Kaum hatte die Stadt dies abgesegnet, blockierte Hochtief erneut und forderte städtische Statik-Pläne. Die Stadt konterte, das seien Interna.

Gebaut wurde während dieser sieben Monate nicht, und das überrascht. Sollte es nämlich zum Prozess kommen, müsste das Gericht bestätigen, dass die städtischen Bauprüfer Fehler gemacht haben und Hochtief zu Recht zögert. Das gilt als unwahrscheinlich.

Nun kann man vermuten, dass Hochtief der Stadt durch den Baustillstand Geld abpressen will – allein, damit man weiterbaut. 2008 hat das schon einmal funktioniert. Da hatte die Stadt unter anderem 30 Million Euro „Einigungssumme“ gezahlt, damit der Bau weiterging.

Der Anteil der öffentlichen Hand an der Elbphilharmonie stieg von 77 über 241 auf derzeit 323 Millionen Euro. Weitere 53 Millionen Euro stellt Hochtief der Stadt für bauliche Mehrkosten in Rechnung.

Festgeschrieben wird der Anteil der öffentlichen Hand bei solchen Großprojekten nie. Ex-Rege-Chef Wegener zwar einen Festpreis erwähnt, aber einen entsprechenden Vertragspassus gibt es nicht.

Eine weitere Erhöhung des öffentlichen Anteils kann dann eintreten, wenn Planungsfehler der Stadt zu Verteuerungen führen.

Verweigern kann diese Erhöhung die Bürgerschaft. In letzter Konsequenz könnte das einen endgültigen Baustopp bedeuten.

Diesmal allerdings bleibt die Stadt hart. „Wir verhandeln bis zur letzten Minute“, sagen Kulturbehörden-Sprecher Stefan Nowicki und Hochtief-Sprecher Bernd Pütter quasi unisono.

Doch auch wenn die Stadt im Recht ist – die Entlassung von Hochtief hätte gravierende Folgen. Die Stadt müsste dann den Bau koordinieren und jedes Gewerk einzeln ausschreiben.

Zuständig hierfür wäre die Realisierungsgesellschaft Rege, die schon oft Schlagzeilen machte. Ihr Ex-Chef Hartmut Wegener etwa wurde 2008 wegen Eigenmächtigkeit entlassen. Und unter seinem Nachfolger hat die Rege die Architekten beauftragt, Akten zurückzudatieren. Es sollte so scheinen, als seien die Mehrkosten der Elbphilharmonie durchgerechnet gewesen, bevor das Parlament entschied.

Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel fasst in Worte, was viele denken: Es stelle sich, sagt sie, „ernsthaft die Frage, ob man der Rege, die so oft durch Kompetenzlücken auffiel, diese wichtige Aufgabe übertragen sollte.“

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