EnBW-Rückkauf: Preis doch gerechtfertigt?

2010 kaufte das Land Baden-Württemberg den Energiekonzern EnBW – für zu viel Geld, hieß es bislang. Ein neues Gutachten widerspricht.

Behält er doch am Ende die Nase vorn? Stefan Mappus. Bild: dpa

STUTTGART taz | Bei der Untersuchung des Rückkaufs des Stromkonzerns EnBW durch das Land Baden-Württemberg steht jetzt Aussage gegen Aussage: Das 4,7-Milliarden-Euro-Geschäft sei zu teuer gewesen, und zwar um etwa 780 Millionen Euro, hatte der Gutachter berechnet, der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beauftragt worden war.

Nun liegt ein neues Gutachten vor, das den Preis für gerechtfertigt hält und Exministerpräsident Stefan Mappus (CDU) damit entlasten könnte. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt.

Mappus hat im Dezember 2010 pro EnBW-Aktie 41,50 Euro bezahlt. Dirk Notheis, der das Geschäft als Vorstand der Unternehmensberatung Morgan Stanley und persönlicher Freund von Mappus eingefädelt hatte, hielt den Kaufpreis für angemessen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stützten sich aber auf die Ergebnisse ihres Gutachters Wolfgang Ballwieser: Er hatte später einen Aktienwert von 34,58 Euro errechnet. Der Strafverteidiger von Notheis, gegen den wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt wird, beauftragte daraufhin den Finanzexperten Henner Schierenbeck mit einem Gegengutachten.

41,50 Euro oder 34,58 Euro – was war der wahre Wert?

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten wirft Schierenbeck seinem Kollegen Ballwieser einen „maßgeblichen Übertragungs- beziehungsweise Rechenfehler“ vor. Notheis’ Verteidigung folgert, dass der offizielle Gutachter Ballwieser ohne diesen einen Aktienwert von nahezu 40 Euro ermittelt hätte. Die Ergebnisse gingen am Montag per Fax bei der Staatsanwaltschaft ein.

Die Staatsanwaltschaft prüft nach Angaben eines Sprechers nun die neuen Unterlagen. Auch der EnBW-Untersuchungsausschuss im Landtag wird reagieren müssen. Andreas Glück, FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, forderte gestern, dass auch Schierenbeck im Ausschuss gehört werden müsse.

Das neue Gutachten kommt auch für die grün-rote Landesregierung zur Unzeit: Das Land fordert rund 840 Millionen Euro von der EdF (Électricité de France), Verkäufer der EnBW-Aktien, zurück. Ab 20. Januar wird die Klage des Landes gegen die EdF in Zürich verhandelt. Auf welcher Basis das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer entscheidet, dürfte mit Spannung erwartet werden.

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