Entgeltatlas der Arbeitsagentur: Mit einem Klick das Gehalt gecheckt

Was verdient der Architekt? Und die Architektin? Ein neuer Onlineatlas gibt über die Einkommenstruktur in Deutschland Aufschluss.

Bürogebäude ohne besondere Merkmale

Was hinter den nichtssagenden Fassaden der Bürogebäude verdient wird, weiß der Entgeltatlas Foto: dpa

BERLIN taz | Ein Architekt mit Bachelor-Abschluss verdient in Deutschland im Schnitt 4.101 Euro. Eine Architektin 3.022 Euro. Lebt sie auch noch in Berlin, sind es nur 2.828 Euro. Der Tourismuskaufmann verdient 2.767 Euro, die -kauffrau 2.374 Euro. Und so weiter. Woher man das so schnell weiß? Aus dem neuen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.

Am Dienstag wurde er unter entgeltatlas.arbeitsagentur.de freigeschaltet und lädt zum Vergleichen ein. Nahezu alle Berufsgruppen sind vertreten, alle Daten lassen sich nach Männern und Frauen aufschlüsseln, viele auch regional, über eine interaktive Karte.

Die Daten stammen aus den Meldungen der Unternehmen zur Sozialversicherung und umfassen sozialversicherungspflichtige Jobs in Vollzeit. Die aktuellen Zahlen sind der Schnitt der Monatsgehälter von 2014.

Insgesamt verdienen Frauen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer. Dieser „Gender Pay Gap“ ist verschiedenen Faktoren geschuldet. Die Hauptgründe werden darin gesehen, dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten und Branchen wählen, die schlechter bezahlt sind. Diese beiden Faktoren kommen im Entgeltatlas nicht zum Tragen. Umso stärker stellt sich die Frage, warum die Entlohnungen bei gleicher Stundenzahl und im gleichen Beruf dennoch so unterschiedlich sind.

Anetta Schikora, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, weist auf Berufsunterbrechungen als Karrierebremse von Frauen hin: „Nach zwei Jahren ohne Unterbrechung sind Männer in der Regel eine Stufe aufgestiegen“, so Schikora. Dass Frauen häufig in kleineren und schlechter bezahlenden Unternehmen zu finden sind, ist ein weiterer Faktor. Zudem bleibt aber auch nach konservativen Rechnungen immer noch ein unerklärbarer Rest, der in reiner Diskriminierung bestehen könnte.

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