Entschädigung wegen Folterandrohung: 3.000 Euro für Magnus Gäfgen

Das OLG Frankfurt bestätigt: Der Kindermörder Magnus Gäfgen, dem die Polizei Folter androhte, erhält 3.000 Euro vom Land Hessen.

Hat Recht bekommen: Magnus Gäfgen (links). Bild: dapd

FRANKFURT/MAIN taz | Der Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält vom Land Hessen 3.000 Euro Entschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt lehnte in vollem Umfang die Berufung des Landes Hessen ab. Ob Gäfgen das Geld ausbezahlt wird, ist aber noch offen.

Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen bei der Übergabe des Lösegeldes festgenommen wurde, versuchte die Polizei den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Jungen herauszubekommen.

Als Gäfgen immer weiter log, wies der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner einen Polizisten an, Gäfgen die Zufügung von Schmerzen anzudrohen. Die Drohung hatte aber nur bedingt Erfolg. Gäfgen führte die Polizisten zur Leiche des Jungen. Später wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Daschner und der Polizist erhielten eine strafrechtliche Verwarnung.

Vor einem Jahr sprach das Landgericht Frankfurt Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung für die Folterdrohung zu. Das Land Hessen fand dies aber inakzeptabel und ging in Berufung. Ohne Erfolg. Wie der Vorsitzende OLG-Richter Ulrich Stump ausführte, hatte das OLG keine Alternative, als die Entschädigung zu bestätigen.

Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte

Er verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aus dem Jahr 2010. Dort war festgestellt worden, dass Gäfgen eine „unmenschliche Behandlung“ erfahren hatte, die durch das minimale Strafurteil gegen Daschner nicht aufgewogen wurde. Deshalb müsse Gäfgen eine Entschädigung erhalten.

„Wenn wir ihm die Entschädigung verweigert, kann der Kläger erneut den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen“, erklärte Richter Stump. „Dies ist eine symbolische Entschädigung.“

Nach derzeitigem Stand wird das Geld aber nicht an Gäfgen ausgezahlt. Weil dieser sich 2006 für zahlungsunfähig erklärt hat, erhob der Insolvenz-Treuhänder Anspruch auf das Geld und bekam ihn rechtskräftig zugesprochen. Ob Gäfgen hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegt, konnte sein Anwalt Michael Heuchemer nach der Urteilsverkündung noch nicht sagen. (Az. 1 U 201/11)

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.