Internetanbieter sollen nach einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium künftig für Inhalte zahlen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie fühlt sich übergangen.

Umstrittener Entwurf: Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht soll die Interessen von Verlagen im Internet schützen. Bild: dpa
BERLIN dpa | Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat die Bundesregierung aufgefordert, auf das geplante Gesetz für einen besonderen Schutz von Verlagsprodukten im Internet zu verzichten. Für ein solches Leistungsschutzrecht gebe es keine hinreichende Legitimation, heißt es in einem Brief des Verbands an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
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Der BDI kritisierte zudem, „dass bei diesem schwierigen Reformvorhaben keine rechtzeitige Einbeziehung der beteiligten Kreise erfolgt ist“. Entgegen dem sonst üblichen Verfahren habe das Justizministerium einen Referentenentwurf angefertigt, ohne vorher die betroffenen Verbände anzuhören.
„Die Wirtschaft hat bekanntermaßen erhebliche Vorbehalte gegen dieses Vorhaben.“ Der BDI unterstütze zwar die Verlage, wenn es darum gehe, das Urheberrecht im Internet wirksam durchzusetzen. Dazu reiche aber die Stärkung der Verfahrensrechte aus.
Der Entwurf für das geplante Gesetz enthalte „zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen, die grundsätzliche Fragen aufwerfen“, bemängelte der Verband. „Die damit verbundene Rechtsunsicherheit würde sowohl den Anreiz für innovative Leistungsangebote minimieren als auch die Unternehmen in ihrem täglichen Umgang mit dem Internet maßgeblich beeinträchtigen.“
Das geplante Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Internet-Anbieter, kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen in Zukunft an Presseverlage zahlen müssen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen.
Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Medien unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Das Vorhaben stößt bei Internet-Aktivisten auf scharfe Kritik.
Der Kurznachrichtendienst Twitter führt ein zweistufiges Anmeldesystem ein. Wer sich einloggen will, kriegt künftig zusätzlich einen Zugangscode per SMS zugeschickt.

Abmahnwellen, Acta-Proteste, wütende Künstlerbriefe – der wohl heftigste Konflikt um das Netz, ist der um das Urheberrecht. Rasend schnell können sich heute Musik- und Filmdateien vermehren und verteilen, aus Privatkopien innerhalb von Minuten Globalkopien werden.
Werden neue Geschäftsmodelle gebraucht? Neue Gesetze? Oder müssen nur die existierenden konsequenter durchgesetzt werden? Oder reguliert sich im digitalen Zeitalter das Verhältnis von Produzent und Konsument durch virales Marketing von selbst?
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Leserkommentare
28.06.2012 13:06 | Bachsau
Bin ich eigentlich der Einzige dem auffällt, dass seit sich die Bevölkerung gegen die Abzockindustrie wehrt, plötzlich Mass ...
28.06.2012 08:55 | minitipper
Ob ein beruflich geführter kostenfreier Non-Profit Blog nun geschäftlich oder privat ist, ist bisher nicht eindeutig geklär ...
22.06.2012 13:03 | FranKee (Pirat)
Habt Ihr viel Geld für dieses Wahnsinnsbild von der dpa bezahlt? ...