Entwurf zum Prostitutionsgesetz: Flatrate-Sex und Gang-Bang verboten

Künftig sollen sich Prostituierte registrieren müssen, und bestimmte Praktiken werden verboten. Der Hurenverband warnt vor Moralisierung per Gesetz.

Müssen sich wohl bald anmelden: Prostituierte in einem Hamburger Bordell. Bild: reuters

BERLIN taz | Prostituierte sollen sich künftig bei den Behörden registrieren lassen. Die Betreiber von Bordellen müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys sollen verboten werden. Das sieht die Reform des Prostitutionsgesetzes vor, auf die sich die Koalitionsparteien am Donnerstag einigten. Die SexarbeiterInnen lehnen die Pläne jedoch ab.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, mit der Neuregelung werde es „erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen.“ Über weitere Punkte wie ein Mindestalter in der Prostitution von 21 Jahren verhandeln SPD und Union noch. Die Union möchte das Mindestalter für die Prostitution von 18 auf 21 Jahre heraufsetzen.

Mit den bisher beschlossenen Punkten wird für Prostituierte eine verbindliche Pflicht zur Registrierung eingeführt. Die Huren müssten sich dann in den Kommunen an- und abmelden. Welche Behörde vor Ort genau dafür zuständig ist, müssten die Bundesländer entscheiden, sagte eine Sprecherin des Bundesfrauenministeriums.

Die Anmeldepflicht schade den Frauen, rügte Fabienne Freymadl, politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD). In dem Verband sind SexarbeiterInnen organisiert.

Gerade nebenberuflich arbeitende Prostituierte wollten sich nicht registrieren lassen, weil es immer das Risiko gebe, dass die Daten weitergegeben und die Frauen mit ihrer stigmatisierten Tätigkeit geoutet werden, sagte Freymadl. Wenn eine Frau bei einem Date einen Übergriff erlebe, könne sie sich aber künftig nicht mehr an die Polizei wenden, wenn sie nicht behördlich registriert sei.

Kritisch sieht der Berufsverband auch die geplante „Erlaubnispflicht“ und „Zuverlässigkeitsprüfung“ für Bordellbetreiber. Laut der geplanten Neuregelung kann Bordellbetreibern, die etwa eine Vorstrafe haben, der Betrieb untersagt werden. Allerdings soll es eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht geben, wenn einzelne Personen in der eigenen Wohnung der Prostitution nachgehen.

Es sei jedoch unklar, wie man „Bordell“ überhaupt definiere, sagte Freymadl. Auch eine Wohnung, die drei Frauen für die Sexarbeit anmieten, könnte möglicherweise als Bordell bezeichnet werden.

Das Verbot von Flatrate-Sex und sogenannten Gang-Bang-Parties zeige zudem, wie moralisch die Debatte geführt werde, erklärte die Verbandssprecherin weiter. Denn mit dem Verbot bestimmter Geschäftsmodelle und Praktiken, die in der öffentlichen Wahrnehmung als besonders erniedrigend gelten, bekämpfe man nicht die Zwangsprostitution, die sich ohnehin nicht an solche Verbote halte.

Flatrate-Angebote sind ein „Werbetrick“

Beim sogenannten Flatrate-Sex bezahlen Männer eine Pauschale, dürfen sich dafür mehrere Stunden in einem Bordell aufhalten und soviel Sex haben wie sie wollen. Das sei eine „Werbekiste“, erklärte Freymadl. In der Regel komme es dabei nur zu ein- oder zweimaligen Sexkontakten mit Orgasmus. Mehr schafften die meisten Männer nicht. Dieses Geschäftsmodell habe den Vorteil für die Frauen im Bordell, dass ihr Einkommen planbarer sei, als wenn der Mann nur für jede sexuelle Praxis einzeln bezahlt.

Auch der sogenannte Gang-Bang ruft nach Meinung der Verbandssprecherin in der Öffentlichkeit ein falsches Bild hervor. Hier hat eine Prostituierte mit mehreren Männern gleichzeitig oralen, vaginalen oder analen Sex. In relativ kurzem Zeitraum verdient die Sexarbeiterin damit verhältnismäßig viel Geld. In der Öffentlichkeit gilt diese Praxis als erniedrigend für die Frau.

Wenn der Kontakt freiwillig sei, handele es sich dabei aber nur um eine bestimmte Praxis, betonte Freymadl. Es ergebe keinen Sinn, die Komplexität in der Branche einzuschränken, um damit die Zwangsprostitution zu bekämpfen, die grundsätzlich und unabhängig von jeder Praxis eine schwere Menschenrechtsverletzung und Straftat sei.

Sexarbeit als Freiberuf

Der Berufsverband fordert, die Prostitution als normale freiberufliche Tätigkeit anzuerkennen und damit auch das Prostitutionsverbot in Sperrbezirken abzuschaffen.

Die noch strittigen Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes sollen im Frühherbst geklärt werden. Umstritten ist nach wie vor der Wunsch der Union, dass Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden. Kritiker befürchten, dass dann noch weniger Kunden Hinweise auf Zwangsprostitution geben, wenn sie ungewollt an solche Frauen geraten.

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