Entwurf zur Krankenhausreform: Qualität bringt Geld

Die Krankenhausversorgung soll durch ein Strukturgesetz patientenfreundlicher werden. Doch Kritiker beklagen den Entwurf als Etikettenschwindel.

Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten Foto: dpa

BERLIN afp | Bei der Kostenabrechnung in Krankenhäusern soll künftig auch die Qualität der erbrachten Versorgungsleistungen berücksichtigt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Bundeskabinett in Berlin. Die im Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erarbeitete Novelle sieht vor, erstmals Zu- und Abschläge für Qualitätsaspekte einzuführen. Von Krankenhausbetreibern und Gewerkschaften kam heftige Kritik an dem Gesetzentwurf.

Das Krankenhaus-Strukturgesetz gehört zu den zentralen gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Mit ihm setzt Gröhe Eckpunkte einer 2014 von Bund und Ländern erarbeiteten Vereinbarung um. Demnach soll die Reform bis 2020 bei den Krankenkassen Mehrausgaben von mehr als fünf Milliarden Euro verursachen. Demgegenüber sollen jedoch Sparpotenziale durch strukturelle Veränderungen stehen.

Neben der Einführung von qualitätsbezogenen Aspekten bei der Leistungsabrechnung mit den Kassen sieht das Gesetz unter anderem auch Zuschläge für die Kliniken vor, die am System der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Dazu kommt eine „patientenfreundlichere“ Ausgestaltung der Qualitätsberichte von Krankenhäusern und die Schaffung eines „Umstrukturierungsfonds“, mit dem Überkapazitäten in einzelnen Regionen abgebaut werden sollen. Dafür gibt der Bund einmalig 500 Millionen Euro, sofern die Länder ihrerseits noch einmal die gleiche Summe bereitstellen.

Ferner soll dem Gesetz zufolge ein Förderprogramm für neue Pflegerstellen eingerichtet werden, in das laut Bundesgesundheitsministerium 2016 bis 2018 bis zu 660 Millionen Euro und danach jährlich 330 Millionen Euro fließen sollen.

Anreize zur Umstrukturierung

„Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt“, erklärte Gröhe. Das Gesetz schaffe eine „solide Arbeitsgrundlage“ für die rund 2000 deutschen Krankenhäuser und sorge bei Patienten für mehr Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Es setze Anreize zur Umstrukturierung von Kliniken und bessere die Finanzierungsmöglichkeiten der Einrichtungen.

Bei Krankenhausträgern, Gewerkschaften, Parteien der Bundestagsopposition und kommunalen Spitzenverbänden stieß das seit längerem diskutierte Vorhaben nach dem Kabinettsbeschluss erneut auf Kritik. Die angekündigte Qualitätsoffensive bleibe eine „Verbaloffensive“, weil die erforderlichen Ressourcen nicht im nötigen Maße bereitgestellt würden, erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Die Reform sei „viel Etikettenschwindel“ und verbessere weder die Patientenversorgung, noch sichere sie die Finanzierung der Krankenhäuser. Letztlich entziehe sie den Kliniken allein 2017 sogar eine Milliarde Euro.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, der Entwurf biete keine Lösung für den „dramatischen Personalmangel“ in den Krankenhäusern. Der Zusammenhang von Versorgungsqualität und genügender Personalstärke werde darin „vollständig ignoriert“. Der Deutsche Städtetag forderte die Regierung zu Nachbesserungen auf. Eine „stabile“ Klinikversorgung sei darauf angewiesen, dass die laufenden Personal- und Betriebskosten sowie dringend benötigte Investitionen finanziert würden. „Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise, sondern veschlechtert sogar die Situation in den Häusern“, erklärte der Verband.

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben damit, dass das Gesetz Anfang 2016 in Kraft tritt. Dies hängt allerdings vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

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