Entzug der Gemeinnützigkeit von NGO: Attac zieht vor Gericht

Vor zwei Jahren wurde dem globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit entzogen. Nachdem nun ein Einspruch abgewiesen wurde, klagt Attac.

Mensche tragen mit dem Aufdruck "Attac"

Gemeinnützig oder nicht? Attac-Aktivisten protestieren gegen Steuerflucht. Foto: reuters

FRANKFURT/KASSEL dpa | Das globalisierungskritische Netzwerk Attac klagt gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt Frankfurt hatte der Organisation diese vor fast zwei Jahren entzogen, weil politische Interessenvertretung nach der Abgabenordnung nicht gemeinnützig ist.

Einen Einspruch dagegen habe die Finanzbehörde nun abgewiesen, teilte Attac am Mittwoch zur Begründung der Klage mit. Ein Sprecher des Hessischen Finanzgerichts in Kassel bestätigte deren Eingang. Eine Entscheidung werde voraussichtlich mehrere Monate dauern.

Die Entscheidung des Finanzamtes treffe nicht nur Attac, „sondern die gesamte aktive und kritische Zivilgesellschaft“, sagte Thomas Eberhardt-Köster vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis laut Mitteilung. „Wir verteidigen das Gemeinwohl gegenüber den mächtigen Einzelinteressen der Banken und Konzerne. Das ist gemeinnützig.“ Die Oberfinanzdirektion Frankfurt war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Attac ist vor allem mit Protesten gegen die Europäische Zentralbank sowie Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer und einer Vermögensabgabe bekannt geworden. Das 2009 gegründete Attac Deutschland hat nach eigenen Angaben mehr als 29 000 Mitglieder.

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