Erklärung von Innenexperten der Union: Islamisten einfach ausbürgern

Immer wieder fordern Unionspolitiker die Ausbürgerung missliebiger Personen. Juristisch dürften sie damit keinen Erfolg haben.

Ein Mann zupft sich an der Oberlippe und schaut erschrocken.

Hat das schon etwas früher anklingen lassen: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Foto: dpa

BERLIN taz | Innenexperten der Unionsparteien wollen nach den Anschlägen von Paris stärker gegen Islamisten in Deutschland vorgehen. „Wer statt dem Grundgesetz nur die Scharia anerkennt, kann keinen Platz in unserer Gesellschaft finden“, heißt es in einem gemeinsamen Erklärung, die die Innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern am Freitag in Berlin vorgestellt haben.

„Wir werden uns dem islamistischen Terrorismus nicht beugen!“, ist der sechsseitige Forderungskatalog mit fett gedruckten Lettern überschrieben. Hinter dem Slogan verbirgt sich eine Reihe von Sofortmaßnahmen gegen Islamisten, die die Sprecher durchsetzen wollen. Dazu zählt die Möglichkeit, Menschen, „die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, sich dann aber auf die Seite des IS schlagen, die deutsche Staatsbürgerschaft auch wieder aberkennen [zu] können.“

Die Unionspolitiker folgen damit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der gleiches bereits am vergangen Wochenende gegenüber der Welt am Sonntag forderte.

Die Forderung lässt die Frage offen: Was verstehen die Politiker unter „auf die Seite des IS schlagen“? Dies könnte dies sowohl einen Kampfeinsatz für den „Islamischen Staat“ in Syrien bedeuten als auch bereits eine Sympathiebekundung in sozialen Netzwerken. Diese soll nach dem Willen der Innenpolitischen Sprecher bestraft werden.

Eine alte Forderung

Die Forderung nach Ausbürgerungen von Islamisten ist innerhalb der Union nicht neu. Im Laufe der vergangenen beiden Jahre kam sie immer mal wieder auf. Als der IS im Herbst 2014 auf dem Vormarsch war und auch deutsche Salafisten zu den Unterstützern zählten, sagte Innenminister de Maizière (CDU), man müsse über eine Änderung der Rechtslage nachdenken.

Nach den Anschlägen auf die Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ und einen jüdischen Supermarkt in Paris im Januar kam die Diskussion erneut auf. Passiert ist nach beiden Ereignissen nichts. Dabei darf laut Artikel 16 des Grundgesetzes der deutsche Pass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit nur auf Grundlage eines Gesetzes aberkannt werden. Dieses gibt es bisher nicht.

Neben den Maßnahmen gegen Islamisten umfasst der Forderungskatalog der innenpolitschen Unionssprecher eine Reihe von Punkten zur Begrenzung der Zuwanderung. Ein großer Teil davon ist bereits Konsens innerhalb der Union, einiges wird kontrovers diskutiert. So soll beispielsweise die Grenzschutzagentur Frontex gestärkt und sogenannte Fehlanreize für Asylbewerber abgebaut werden. Zudem sprachen sich die Politiker ausdrücklich für jährliche Kontingente der einzelnen EU-Staaten und gegen die Einführung einer Gesundheitskarte aus.

In der kommenden Woche treffen sich die Innenminister der Länder in Berlin. Die innenpolitischen Sprecher der Unionsparteien hoffen, dass ihre Forderungen dann auf den Tisch kommen.

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