Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Bundesanwalt stellt ein

Nach Protesten und dem Zerwürfnis mit dem Justizminister: Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten werden eingestellt.

Zwei Paare hände formen die "Merkel-Raute".

Andre Meister (li.) und Markus Beckedahl kommentieren subtil die Ermittlungen wegen Landessverrats. Foto: dpa

KARLSRUHE taz/afp | Der Generalbundesanwalt hat die Landesverrats-Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Internetblog Netzpolitik.org eingestellt. Er gehe in Übereinstimmung mit dem Bundesjustizministerium davon aus, „dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis“ im Sinne des Strafgesetzbuches handele, hieß es am Montag in einer Erklärung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Ende Juli war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft aufgrund einer Anzeige des Verfassungsschutzes Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister aufgenommen hatte. Die Frage, ob es sich bei den vom Blog Netzpolitik.org weitergegebenen Informationen um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, sollte ein Gutachten klären.

Über diese Frage war es in den darauffolgenden Tagen zu einem schweren Zerwürfnis zwischen Justizminister Heiko Maas (SPD) und dem Generalbundesanwalt Harald Range gekommen. In dessen Folge wurde die Versetzung Ranges in den Ruhestand angekündigt und mit Peter Frank bereits ein designierter Nachfolger vorgestellt.

Die Ermittlungen bescherten Netzpolitik.org eine große Solidaritätswelle, sowohl von Politikern, Aktivisten, als auch anderen Journalisten. Die Kernforderung von Beckedahl und Meister war von Anfang an die Einstellung des Verfahrens, ein Ziel das nun erreicht ist.

Inwieweit die Affäre damit beendet ist, oder ob zum Beispiel der Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen noch weiter unter Rechtfertigungsdruck für die alles auslösende Anzeige steht ist noch unklar. Auch offen ist die Rolle seines Dienstherren, des Innenministers Thomas de Maizière, der bislang jede Detailkenntnis des Vorgangs abstreitet.

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