Ermittlungen gegen Nordic Division: Mit Maschinenpistole posiert

Kriegswaffen und Volksverhetzung: Gegen die Gruppe Nordic Division wird jetzt ermittelt, aufmerksam war der Verfassungsschutz durch Chats geworden.

Schwer gepanzerte Polizisten (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Nordic Division“ Foto: dpa

HAMBURG taz | „Nordic Division“ – die Selbstbezeichnung prangt auf verschiedenen Bekleidungen der unterschiedlichsten Szenemarken. In Schleswig-Holstein ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel nun gegen eine rechtsextreme Gruppe mit diesem Namensbekenntnis wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Staatsanwaltschaft waren verschiedene Nachrichten und Kommentare der Gruppe über den Instantmessenger Telegram aufgefallen. Die acht Mitglieder aus der Schweiz und Deutschland hatten Fotos der BundeskanzlerInnen seit 1949 mit dieser Anmerkung gepostet: „Fast alle jüdischer Abstammung, aber das hirngefickte Volk wählt sie immer noch.“ Sie veröffentlichten zudem Artikel der nationalsozialistischen Monatsschrift für Blut und Boden, herausgegeben vom nationalsozialistischen Reichsbauernführer Walther Darré.

Dem BfV war, laut Spiegel, ein Foto eines Mitglieds aufgefallen, auf dem die Person mit einer Maschinenpistole posierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen zwei Männer und einer Frau. Die Gruppe soll der Schweizer Marco S. anführen. In der Schweiz ist der 53-Jährigen aus dem Kanton Luzern nicht unbekannt. Auf Twitter ist er als „Schweizer Krieger“ aktiv und hat über 1000 Follower. In den Sozialen Netzwerken soll S. auch einen „Rekrutierungsoffizier“ gesucht haben. Sein Blog „Schweizer Krieger“ und sein Twitter-Account sind seit Samstag offline.

Bereits Ende September sollen Kieler Ermittler Wohnungen durchsucht und Waffen sichergestellt haben. Die Überprüfung durch das Landeskriminalamt, ob die Waffen funktionstüchtig oder als Kriegswaffen klassifiziert sind, ist noch nicht abgeschlossen. Keine Person kam bisher in Haft.

Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung

Schweizerisch-Norddeutsche Szenekontakte bestehen schon länger. 2013 gingen die Ermittlungsbehörden gegen das rechtsextreme „Werwolf-Kommando“ vor. Die Bundesanwaltschaft vermutet die „Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung“. Einer der Drahtzieher war der Schweizer Neonazi Sebastian N., der im Mai 2012 in Zürich mit zwei Schüssen einen jungen Mann schwer verletzte. Zwei Tage nach den Schüssen endete am Bahnhof Hamburg-Harburg die Flucht von Sebastian N. Eine Spezialeinheit fing ihn auf dem Weg zu seiner Freundin im nahen Buchholz ab und überwältigte ihn. Der Verdacht der „kriminellen Vereinigung“ erhärte sich jedoch nicht. 2015 stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren ein.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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