Ermittlungen gegen Stefan Mappus: „Bringen Sie den Bagger rein“

Stefan Mappus (CDU) könnte vor dem U-Ausschuss über die Räumung des Schlossparks gelogen haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Verhängnisvolle Aktennotiz: War die Schlossgartenräumung politisch forciert? Bild: dpa

STUTTGART taz | Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Baden-Württembergs Exministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Er wird verdächtigt, vor dem Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten I“ falsch ausgesagt zu haben. Seine Behauptung, er habe die Polizeiarbeit nie beeinflusst, gerät durch neue Informationen ins Wanken.

Der Untersuchungsausschuss sollte prüfen, ob die eskalierte Schlossgartenräumung am 30. September 2010 politisch forciert war. Auf dem Höhepunkt der Proteste gegen das Bahnprojekt S 21 besetzten Hunderte Demonstranten den Schlossgarten, um Baumfällungen zu verhindern. Die Polizei räumte mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray. 130 Demonstranten und 34 Polizisten wurden dabei verletzt. Mappus hatte die Verantwortung für diese Eskalation stets von sich gewiesen.

Eine Kleinigkeit könnte ihm jetzt zum Verhängnis werden. Sie steckt in neuen Akten, die das Innenministerium vor gut einer Woche an den Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ geliefert hat. Ein Großbagger sollte im August 2010 unter Polizeischutz zum Nordflügel des Hauptbahnhofs transportiert werden. Die Polizei habe einen späteren Transport empfohlen, weil zu wenig Leute zur Sicherung parat stünden. Das geht aus nun aufgetauchten Aktennotizen eines leitenden Beamten hervor. „Bringen Sie den Bagger rein“, soll Mappus gesagt und damit gedroht haben: Falls die Polizei sich nicht in der Lage sehe, den Transport zu sichern, hole er sich Verstärkung aus anderen Ländern.

Diesen Vorgang wertet die Staatsanwaltschaft offenbar als politische Einflussnahme auf die Polizeiarbeit. Allerdings gebe es „keine zureichenden Anhaltspunkte“ dafür, dass Mappus die Polizei auch am Schwarzen Donnerstag unter Druck gesetzt habe. Mappus’ Anwalt teilte am Freitag mit: „Unser Mandant hat sich auch im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 in allen Phasen dieser Angelegenheit nach Recht und Gesetz verhalten und dem zuständigen Untersuchungsausschuss hierüber auch nach bestem Wissen und Gewissen berichtet.“ Deshalb sei zu Beginn der Woche Strafantrag gegen unbekannt wegen übler Nachrede gestellt worden.

Mit einer Geldstrafe käme Mappus im Fall einer Verurteilung nicht davon, auf uneidliche Falschaussage stehen zwischen 3 Monate und fünf Jahre Freiheitsstrafe. Es ist das zweite Ermittlungsverfahren gegen Mappus. Ihm wird außerdem in Zusammenhang mit dem EnBW-Deal Untreue vorgeworfen.

Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Reinhard Löffler, hält die erneuten Ermittlungen gegen Mappus für richtig: „Es ist auch im Interesse der CDU, lückenlos aufzuklären.“ Er könne sich vorstellen, dass Mappus nun erneut vor den Ausschuss geladen werde.

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