Der Chefermittler zu den NSU-Morden behauptete bisher, keine Hilfe vom Verfassungsschutz bekommen zu haben. Doch geheime Akten zeigen: Das war nicht die Wahrheit.von Wolf Schmidt

Die Polizei brauchte Hilfe bei den Ermittlungen, aber fragte nicht wirklich nach. Bild: dpa
BERLIN taz | Der ehemalige Chef der Sonderkommission „Bosporus“, Wolfgang Geier, hat im NSU-Untersuchungsausschuss nicht die volle Wahrheit gesagt. Das geht aus geheimen Unterlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz hervor.
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Bei seiner Zeugenaussage vor dem Ausschuss Ende April hatte Geier geschildert, dass er bei den Ermittlungen zu den neun Morden an Migranten vom Bundesamt für Verfassungsschutz alleingelassen worden sei. Anfang 2006 hätten seine Ermittler dort nach einem Ansprechpartner verlangt. „Es ging leider keine Antwort ein“, so Geier bei seinem Auftritt. Die Entrüstung unter den Bundestagsabgeordneten war groß – und Geier stand da als einer, der alles Erdenkliche tun wollte, aber von anderen Behörden nicht unterstützt wurde.
In der Darstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist die Angelegenheit freilich etwas anders abgelaufen. Wie aus den als vertraulich eingestuften Akten hervorgeht, hat ein Beamter der Soko „Bosporus“ im Februar 2006 eine E-Mail an den Verfassungsschutz geschickt, die Zweifel an der Professionalität der Polizeiermittler nährt: Er schickte seine Anfrage, einen Ansprechpartner zu bekommen, an die allgemeine Adresse, die er auf der Homepage fand: bfvinfo@verfassungsschutz.de. Der Betreff der Mail war voller Rechtschreibfehler.
Ein Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wunderte sich und vermerkte zu der Mail: „Auskunftsersuchen – förmliche – sollten schriftlich gestellt werden!“ Wenige Tage später telefonierte ein Sachbearbeiter mit einem der „Bosporus“-Ermittler: Er selbst sei nur für „rechtsextremistische Türken“ zuständig; hier gebe es keine Informationen im Zusammenhang mit der Mordserie. „Zwecks Abgleich mit sonstigen vom BfV bearbeiteten Phänomenbereichen“ bat der Sachbearbeiter um eine schriftliche Anfrage. Eine solche habe es aber nie gegeben, heißt es in den Verfassungsschutzakten. Selbst tätig wurde das Bundesamt in der Sache aber offenbar auch nicht mehr.
Das neue Detail aus den Ermittlungen in der bis November 2011 ungeklärten Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds reiht sich ein in die zahlreichen Irrungen und Wirrungen von Polizei und Geheimdiensten. So wurde im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags vor eineinhalb Wochen bekannt, dass die Polizei in Hamburg, wo im Juni 2001 mit Süleyman Tasköprü das dritte Opfer erschossen wurde, allen Ernstes mit einem Geisterbeschwörer zusammenarbeitete, der mit dem Toten Kontakt aufgenommen haben will. Man habe eben nichts unversucht lassen wollen, hieß es zur Begründung.
Die bayerischen Ermittler wiederum ließen von einem V-Mann der Polizei zum Schein ein halbes Jahr lang in Nürnberg eine Dönerbude betreiben, Rechnungen von Lieferanten wurden absichtlich nicht bezahlt. Dadurch sollte eine Art Dönermafia provoziert werden, die von der Polizei damals hinter den Taten vermutet wurde.
„Stümperhaft“ nannte der ehemalige Vize-Chef des Bundeskriminalamts, Bernhard Falk, die Ermittlungen zuletzt im Untersuchungsausschuss. Der setzt an diesem Donnerstag die Zeugenvernehmungen fort.
In BADEN WURTENBER, ZOOLERNALBKREIS ...
„Auskunftsersuchen – förmliche – sollten schriftlich gestellt werden!“
Was mich beim lesen der Kommentare auf verschiedenen Internetseiten fasziniert: dass sowohl aus der tiefroten als auch aus ...
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