Erneuerbare Energien: Grüne wollen mitregieren

Sigmar Gabriel legt bald Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Die Grünen raten zu einem Konsens.

Eine geringere Vergütung für Windkraftanlagen soll einer der Vorschläge sein. Bild: dpa

BERLIN taz | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will schon zur Kabinettsklausur in der nächsten Woche die ersten Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegen.

Nach Informationen aus Ministeriumskreisen werden sich diese eng am Koalitionsvertrag orientieren und sowohl eine geringere Vergütung für Windkraftanlagen als auch Einschränkungen bei den Ausnahmen für die Industrie vorsehen. Daraus soll dann ein Gesetzentwurf entstehen, der im April vom Kabinett und im Juni vom Bundestag beschlossen werden könnte.

Die Grünen sind Gabriel zuvorgekommen: Sie stellten bereits am Freitag ein Konzept von Bundestagsfraktion und Landesministern zum EEG vor, das sich deutlich von den Koalitionsplänen unterscheidet. Während Union und SPD eine Obergrenze für Ökostromanlagen planen und die erneuerbaren Energien dadurch bis 2025 nur auf 40 bis 45 Prozent am Stromverbrauch kommen sollen, lehnen die Grünen einen Deckel ab und wollen den Ökostrom-Anteil schon bis zum Jahr 2020 auf 50 Prozent verdoppeln.

Anders als die große Koalition wollen die Grünen Windkraft-Anlagen weiterhin auch an weniger windreichen Standorten im Binnenland fördern. Bei den Industrieausnahmen fordert die Partei weitreichende Beschränkungen: Von 6 Milliarden Euro Subventionen sollen nur 2 Milliarden bestehen bleiben, sagte Parteichefin Simone Peter. Dadurch könnte die EEG-Umlage um 1 Cent sinken und spätere Steigerungen somit abgemildert werden.

Trotz der deutlichen Unterschiede hofft die Partei, bei Union und SPD Gehör zu finden. „Wir machen ein Angebot an die Regierung“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. „Sie ist gut beraten, bei diesem Thema größtmöglichen Konsens zu suchen.“ Wirklich blockieren können die Grünen die Regierung aber kaum. Das EEG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Lediglich bei einigen Teilen wie den Ausnahmen für die Industrie haben die Länder laut Remmel ein Mitspracherecht.

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