Der Europäische Gerichtshof hat gegen den TV-Sender Sky entschieden. Der Sender muss für Kurzberichterstattungen Fußballbilder für ganz kleines Geld zur Verfügung stellen.

Sky darf in Zukunft nicht mehr ganz exklusiv sein. Bild: dapd
LUXEMBURG dpa/dapd | Ein Fernsehsender muss Bilder von wichtigen Fußballspielen sehr billig oder auch kostenlos für die Kurzberichterstattung anderer Sender zur Verfügung stellen. Und zwar auch dann, wenn er selbst für die Exklusivrechte mehrere Millionen Euro bezahlt hat.
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Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Der EuGH widersprach damit dem Sky Österreich. Der Sender hatte 2009 Exklusivrechte für die Ausstrahlung bestimmter Spiele der Uefa Europa League für Österreich erworben.
Auf Antrag des ORF verpflichtete die Kommunikationsbehörde Austria Sky dazu, dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht einzuräumen, ohne dass andere Kosten als für den Zugang zum Satellitensignal erstattet werden müssen. Der Bezahlsender hatte die Entscheidung angefochten.
Der EuGH entschied nun, die gesetzliche Begrenzung der Kostenerstattung auf den Zugang zum Satellitensignal – in diesem Fall auf null Euro – beeinträchtige nicht das Eigentumsrecht der Inhaber von Exklusivrechten. Die Beschränkung der unternehmerischen Freiheit von Sky Österreich sei also gerechtfertigt. Das Urteil wird europaweite Folgen haben.
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