Europäischer Gerichtshofs: Homosexuelle als Flüchtlinge

In vielen Ländern werden Schwule und Lesben verfolgt. Deswegen sollten sie im Einzelfall als Flüchtlinge in Europa aufgenommen werden, so eine EU-Gutachterin.

Protest gegen die Strafbarkeit von Homosexualität in Afrika. Bild: ap

LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa | Verfolgte Homosexuelle können nach Ansicht einer EU-Gutachterin in Europa auf Aufnahme als Flüchtlinge hoffen.

Die Behörden müssten prüfen, ob die Betroffenen in ihren Heimatländern mit schweren Strafen oder anderer Verfolgung rechnen müssen, erklärte die Gutachterin am Europäischen Gerichtshof in einer am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssachen C-199/12, C-200/12 und C-201/12).

Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten sich die obersten europäischen Richter an die Empfehlungen ihrer Gutachter.

Im konkreten Fall geht es um drei Homosexuelle aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In den drei Ländern drohen ihnen wegen ihrer sexuellen Orientierung schwere Strafen, zum Teil sogar lebenslange Haft. Die Männer kämpfen in den Niederlanden um ihre Anerkennung als Flüchtlinge. Die Richter dort baten die Kollegen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Bloßes Verbot reicht nicht

Homosexuelle könnten eine eigene soziale Gruppe bilden, wenn sie ihn ihrem Herkunftsland so behandelt würden, argumentierte die Gutachterin am EuGH. Das Verbot homosexueller Handlungen allein stelle noch keine Verfolgung dar, die Behörden müssten die Schwere der drohenden Strafen in Betracht ziehen.

Von den Betroffenen könne zudem nicht erwartet werden, dass sie ihre sexuelle Orientierung verbergen. Das niederländische Innenministerium hatte argumentiert, die Betroffenen könnten sich in der Öffentlichkeit zurückhalten.

Schwule und Lesben müssen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen in vielen Ländern Afrikas mit Verfolgung rechnen. Nach Angaben von Amnesty International ist Homosexualität in 38 Staaten des Kontinents gesetzlich verboten.

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