European Song Contest in Israel: Ukrainerin sagt Teilnahme ab

Die Sängerin Maruv streitet sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der diktiert ihr Bedingungen, was Auftritte in Russland angeht.

Die ukrainische Sängerin Maruv

Keine Promo für PolitikerInnen: Die ukrainische Sängerin Maruv Foto: dpa

KIEW taz | Nur wenige Stunden vor der Vorentscheidung für die diesjährige Eurovision Song Contest war die Sängerin Hanna Korsun, Künstlerinnenname „Maruv“, eingeladen worden, sich doch auch am Wettbewerb zu beteiligen. Und sie hatte überzeugt. Mit überwältigender Mehrheit hatte die Jury Maruv zur Siegerin erklärt, die die Ukraine bei der nächsten Eurovision im Mai im israelischen Tel Aviv vertreten sollte.

Doch die Freude der Sängerin, für das Land, „das ich sehr liebe“ in Israel singen zu können, währte nicht lange. Plötzlich erinnerte sich der Veranstalter, dass Maruv ja auch in Russland auftrete. Unterstützt wurde er vom ukrainischen Vize-Premierminister Wjatscheslaw Kirilenko und von Kultusminister Ewgenij Nischtschuk. Die Ukraine sollte keinen Künstler zu dem Songwettbewerb entsenden, zitiert das ukrainische Internetportal „Detektor Media“ Wjatscheslaw Kirilenko, der in Russland aufgetreten sei oder dies noch vorhabe.

In einem Gespräch zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Sängerin, das nach Angaben Maruvs sieben Stunden dauerte, unterbreiteten die Organisatoren der Auswahlshow der Siegerin Bedingungen für eine Reise nach Tel Aviv.

So sollte sie für drei Monate alle Konzerte in Russland absagen, ohne Genehmigung des Senders keine Programmänderungen vornehmen sowie keinen Kontakt zu Journalisten unterhalten. Diese Bedingungen lehnte „Maruv“ ab. Sie wolle ihren Zuhörern ihre Kunst „ohne Zensur vortragen“, begründete sie ihren Standpunkt. „Ich bin nicht bereit, mit Slogans aufzutreten, die mein Mitwirken am Wettbewerb zu einer Promo-Aktion unserer Politiker machen. Ich bin Musikerin, nicht Kämpferin auf der politischen Arena.“ zitiert der ukrainischsprachige „Detector Media“ die Künstlerin.

Gefahr von Spaltung

In einer Presseerklärung begründet der Rundfunkrat seine Entscheidung. Wer von der Ukraine auf eine internationale Bühne entsandt werde, der habe auch Pflichten. Er oder sie sei gewissermaßen KulturbotschafterIn des Landes, heißt es darin. Und so überbringe diese Person nicht nur Musik, sondern bringe der Welt auch die Meinung der ukrainischen Gesellschaft näher.

Inzwischen, so der Rundfunkrat, sei das Auswahlverfahren für die Eurovision politisiert. Diese Politisierung berge die Gefahr einer Spaltung in sich. Und eine Spaltung der ukrainischen Gesellschaft stehe den Zielen des öffentlichen Rundfunks entgegen: Dessen Aufgabe sei es per Gesetz, die Gesellschaft zu konsolidieren.

Ob der Rundfunkrat in der Tat die Gesellschaft mit seiner Entscheidung konsolidiert hat, kann bezweifelt werden. In den sozialen Netzwerken findet sich jedenfalls wenig Unterstützung für diese Entscheidung. So meint eine Marina Daniljuk-Jarmolajewa, es sei besser, die Regeln vor dem Wettbewerb und nicht danach zu schreiben. Ein Olexandr Hajduk fordert gar die Disqualifizierung der Ukraine von dem Songcontest.

Die vom Rundfunkrat angeprangerte Politisierung der Eurovision ist in der Tat nichts neues. 2016 hatte die Krimtatarin Dschamallah mit ihrem Titel „1944“, der auf die Deportation der Krimtataren unter Stalin anspielte, für die Ukraine den ersten Platz geholt. Im darauf folgenden Jahr verbot die Ukraine der russischen Sängerin Julia Samoylova die Einreise in die Ukraine, weil Samoylova auch auf der von Russland 2014 völkerrechtswidrig annektierten Halbinsel Krim aufgetreten war.

Vor wenigen Tagen waren die von der Krim stammenden ukrainischen Sängerinnen Anna und Maria Opanasjuk zur Zielscheibe von Kritik geworden, weil sie die Frage, wem die Krim gehöre, nicht eindeutig beantwortet hatten. Die Schwestern Anna und Maria brauchen indes kein Reiseverbot zu befürchten. Sie kamen bei dem Auswahlverfahren auf den letzten Platz.

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