Evangelikale Aufklärung an Schulen: Antiabtreibungsunterricht

Ein evangelikaler Verein lehrt Sexualpädagogik an Bremer Schulen. Die Fundamentalist*innen lehnen Homosexualität und Schwangerschaftsabbrüche ab.

Vor einer Schultafel stehen Holzphalli mit Kondomen darüber.

Wie man ein Kondom über einen Holzphallus zieht, kann die schuleigene Sexualpädagogik vermitteln Foto: Julian Stratenschulte / dpa

BREMEN taz | Als Christian Linker, Geschäftsführer des Rat-und-Tat-Zen­trums für queeres Leben, vor Kurzem eine Anfrage der FDP im Bremer Landtag las, zog er, wie er der taz erzählt, erst mal scharf die Luft ein.

„Beteiligungsbedingungen externer Anbieter in der Sexualpädagogik an den Schulen im Land Bremen“ ist die Anfrage überschrieben. Im Eingangstext heißt es: „Immer wieder sorgen auch Berichte über die Inhalte und die in der Sexualpädagogik verwendeten Unterrichtsmaterialien für mediale Diskussionen.“

Das Rat-und-Tat-Zentrum ist einer dieser externen Anbieter. Seit 25 Jahren beantworten Mitarbeiter*innen in Schulen Fragen zu Homo-, Trans- und Intersexualität und was den Jugendlichen sonst auf den Nägeln brennt. „Für mich liest sich das wie eine Misstrauenserklärung gegenüber uns und anderen, die diese Arbeit machen“, sagt Linker.

Die Reaktion Linkers erklärt sich auch durch die Antragstellerin: Birgit Bergmann ist Mitglied der evangelikalen ­Matthäus-Gemeinde in Bremen. Evangelikale lehnen Homosexualität und Schwangerschaftsabbrüche ab und begründen dies mit Bibelzitaten. Sie habe die Anfrage gestellt, weil sie Transparenz in diesem „sensiblen Bereich“ wichtig finde, sagt Bergmann der taz.

Ihre Fragen zielen auf die Qualifikation der Anbieter und nach welchen Kriterien sie ausgewählt werden. Der Senat sagt, dies sei Sache der Schulen. Das heißt: Er hat keine Ahnung, wer was macht in den Schulen. Er nennt neben Rat und Tat als Anbieter das Mädchenhaus, Pro Familia und das Jungen-Büro. Alle legen im weitesten Sinne ihren Schwerpunkt auf sexuelle Selbstbestimmung.

„Abtreibung ist keine Lösung“

In der Aufzählung fehlt die Christliche Elterninitiative, in deren Beirat Bergmann sitzt. Laut Selbstdarstellung auf der Vereins-Homepage hatte diese 1985 „die Aktion ‚Recht auf Leben‘ initiiert, eine Gruppierung, die angesichts der vielen Abtreibungen in unserem Land Frauen und Familien in Konfliktsituationen helfen sowie das Leben von Kindern vor und nach der Geburt schützen will.“

Seit 2011, so heißt es in einem Artikel in FEBB-Family, dem Magazin der freien evangelischen Bekenntnisschule, bietet der Verein auch ein „Unterrichtsprojekt“ an. Sie und ihre Kollegin kämen für je sechs Unterrichtsstunden in 9. und 10. Klassen, sagt Projektleiterin Beatrix Fäsenfeld der taz. Sie seien regelmäßig an sechs Schulen, darunter an der FEBB und zwei öffentlichen Schulen in Bremen. Welche das sind, möchte sie nicht sagen.

Sie versichert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche nicht bewerten würden. Doch die Selbstbeschreibung im FEBB-Magazin klingt anders. „Wir klären auch über Abtreibung auf und machen deutlich, dass dies für uns keine Lösung des [Schwangerschafts-]Konfliktes ist“, heißt es in dem Artikel von 2015.

Und im Telefonat – in dem sie den negativ konnotierten Begriff „Abtreibung“ nutzt, nie den neutralen „Schwangerschaftsabbruch“ – sagt Fäsenfeld, sie würden über das „Post Abortion Syndrome“ (PAS) sprechen.

Fundamentalist*innen wie die „Ärzte für das Leben“ behaupten, das PAS sei eine „seelische Erkrankung nach Abtreibung mit psychosomatischer Symptomatik“. Es gibt keine medizinische Fachgesellschaft, die einen wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz dieses „Syndroms“ gefunden hat und es als Krankheit klassifiziert.

In einer Mail schreibt Fäsenfeld später dazu, sie würden darüber sprechen, „welche emotionalen Folgen es für eine Frau und einen Mann haben kann, wenn man sich z. B. für das Kind oder einen Abbruch entscheidet“.

Zudem zeigten sie „bisweilen“ den Film „Wunder des Lebens“. Die Frage, welcher Film gemeint ist, lässt sie unbeantwortet. Abtreibungsgegner*innen benutzen oft Filme, die, untermalt von erhabener Musik, die Verschmelzung von Samen und Eizelle zeigen sowie die Entwicklung zum Fötus, um damit von Schwangerschaftsabbrüchen abzuschrecken.

Fäsenfeld schreibt in ihrer Mail, der Film sei „ein Auftakt, kon­trovers zu diskutieren, wann in ihrer Wahrnehmung das Leben beginnt. So wollen wir die Schülerinnen und Schüler ermächtigen, sich in diesem Diskursfeld selbst zu positionieren.“

Dabei soll es Fäsenfeld zufolge bei dem Projekt darum gehen, Schüler*innen „für ihre eigene Sexualität und ihre persönlichen Bedürfnisse“ zu sensibilisieren – was ein Film über die Entwicklung im Mutterleib damit zu tun hat, kann sie nicht erklären.

Dass es um „persönliche Bedürfnisse“ oder gar die Entwicklung einer lustvollen Sexualität geht, ist schwer vorstellbar

Und dass es um „persönliche Bedürfnisse“ oder gar die Entwicklung einer lustvollen, selbstbestimmten Sexualität geht, ist schwer vorstellbar, da Evangelikale nicht nur homosexuellen, sondern auch heterosexuellen Sex ohne Trauschein ablehnen.

Ihre Qualifikationen haben Fäsenfeld, Seelsorgerin und Verwaltungsassistentin, und ihre Kollegin Heidrun Kruse, Pädagogin und „Schwangerschaftskonfliktberaterin“, nach eigenen Angaben an evangelikalen Einrichtungen erworben.

Als Beispiele nennt Fäsenfeld die „Akademie Team F“ oder die „Ignis Akademie“. Letztere hat im Juli „sexuelle und geschlechtliche Identitätsstörungen“ sowie „therapeutische Vorgehensweisen für sexuelle Störungen“ im Lehrplan. Diese „Homo-Heilung“ ist in Deutschland bei Minderjährigen verboten, da Homosexualität keine Krankheit ist und daher weder therapierbar noch therapiebedürftig. Die Frage nach Seminaren, die für die sexualpädagogische Arbeit qualifizieren, lässt Fäsenfeld unbeantwortet.

Die Bremer Bildungsbehörde teilt der taz mit, öffentliche Schulen seien anders als konfessionelle „zur weltanschaulich-religiösen Neutralität“ und „in einem höheren Maße zur Zurückhaltung bei der ethisch-moralischen Bewertung von Schwangerschaftsabbrüchen“ verpflichtet. Wenn die christliche Elterninitiative das Thema so vermittle, dass „eine Diskussion angeregt“ werde, sei es zulässig.

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