Ex-Landwirtschaftsminister verurteilt: Funke auf Bewährung

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen.

Der Exminister auf dem Weg zum Gericht Bild: dpa

OLDENBURG dpa | Der frühere Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD, 2011 ausgetreten) ist am Freitag wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg sprach ihn schuldig, weil er einem früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) ohne Vorstandsbeschluss das Gehalt erhöht hatte.

Funke war damals ehrenamtlicher Vorsteher des Verbandes. Von den Untreue-Vorwürfen um die Mitfinanzierung seiner Silberhochzeit vom OOWV 2007 sprach ihn das Gericht frei. Der mitangeklagte Ex-Geschäftsführer des Wasserverbandes wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 20.000 Euro verurteilt.

Das Gericht habe keine Beweise dafür gefunden, dass Funke an einer Verabredung zur Übernahme der Kosten für die Silberhochzeit beteiligt war, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Ein Schaden sei dem OOWV nicht entstanden. Funkes Verteidiger hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass Kostenübernahmen für private Feiern nach einem Beschluss möglich waren.

„Der wichtigste Punkt war die Silberhochzeit, da hat es einen sehr begründeten Freispruch gegeben“, sagte Funke erleichtert nach dem Urteil. Das Thema sei immer diskutiert worden und seine Familie habe darunter sehr gelitten. Funkes Anwalt kündigte gegen den Richterspruch wegen des Geschäftsführergehalts an, in die Revision gehen zu wollen. „Was wir heute gehört haben, fordert geradezu eine Revision heraus“, sagte Verteidiger Manfred Koch.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den ehemaligen SPD-Politiker Funke eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 10.000 Euro gefordert. Für den mitangeklagten Geschäftsführer plädierte die Anklage auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie eine Buße von 20.000 Euro. Die Verteidigung forderte Freispruch.

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