Nach Dänemark prüft auch Finnland, ob Produkte aus den israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten künftig extra gekennzeichnet werden müssen.von Reinhard Wolff

Auch laut schwedischer Kennzeichnungspflicht „Wine of Israel“: Weingut im Kibbutz Tzuba. Bild: dpa
STOCKHOLM taz | „Wine of Israel“ heißt es auf den Etiketten des „Yarden Mount Hermon“-Rotweins, der für 10,98 Euro in den staatlichen finnischen Alkoholläden Alko verkauft wird.
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Tatsächlich stammt er von einer Weinkellerei aus Katzrin auf den Golanhöhen, einem von Israel besetzten Gebiet. Der Wein gehört zu den Produkten, über deren Herkunft die FinnInnen demnächst exakter informiert werden sollen – etwa mit der Bezeichnung „Golanhöhen, israelisches Siedlungsgebiet“.
Die Regierung habe viele Anfragen aus der Bevölkerung erhalten, wo denn konkret mit „Made in Israel“ gekennzeichnete Produkte herkommen, sagte Tarja Kantola, persönliche Referentin des finnischen Außenministers Erkki Tuomioja, der Tageszeitung Helsingin Sanomat.
Das Ministerium nehme das als Auftrag, eine Kennzeichnungspflicht für Einfuhren aus von Israel besetzten Gebieten zu prüfen. Nun soll mit den anderen Ressorts geklärt werden, wie die aussehen könne – und wer kontrolliert, ob die Angaben auch korrekt sind. Dafür habe Finnland auf EU-weite Empfehlungen gehofft. Ein Sprecher der EU-Kommission hatte kürzlich erklärt, die Kennzeichnung der Waren als israelische Produkte sei irreführend, konkrete Maßnahmen erfolgten aber nicht.
Großbritannien kennt schon seit 2009 eine Empfehlung zur freiwilligen Kennzeichnung für den Handel. Und im Mai kündigten zunächst die südafrikanische und dann die dänische Regierung Regelungen für Produkte aus den „laut Völkerrecht illegalen Siedlungen“ (O-Ton Dänemarks Außenminister Villy Søvndal) an.
Für Finnland hatte die grüne Enwicklungshilfeministerin Heidi Hautala schon länger gefordert, deutlich erkennbar zu machen, welche Produkte aus den Siedlungen kommen. Kooperative Handelsketten in der Schweiz, Italien und Irland haben eigene Kennzeichnungsregelungen eingeführt.
Weder eine Kennzeichnungspflicht noch eine Blockade von Produkten aus solchen Siedlungsgebieten würden gegen Bestimmungen der Welthandelsorganisation oder gegen EU-Recht verstoßen, speziell auch nicht gegen das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der britische Völkerrechtler James Crawford in einem Gutachten.
Solange es keine klare Kennzeichnungspflicht für Waren aus „völkerrechtswidrigen Siedlungen“ gebe, müsse man im Zweifel darauf verzichten, Produkte mit der Herkunftsbezeichnung „Israel“ zu kaufen, fordert schon jetzt die deutsche Sektion der katholischen Pax Christi mit ihrer Aktion „Besatzung schmeckt bitter“.
So weit geht die schwedische Organisation Juden für israelisch-palästinensischen Frieden (JIPF) nicht. Doch zitiert sie zustimmend den israelischen Journalisten Gideon Levy mit dem Satz: „Ein in den Siedlungen produziertes Produkt ist ein illegales Produkt, so wie die Siedlungen selbst illegal sind.“ Die JIPF will eine Zwangskennzeichnung von Produkten der 136 Unternehmen aus besetzten Gebieten als „wichtige politische Handlung“, zumal die EU Israels wichtigster Exportmarkt sei. Sie appellierte jetzt an die Regierung in Stockholm, dem Beispiel von Ländern wie Südafrika und Dänemark zu folgen und darüber hinaus auf eine EU-weite Regelung hinzuwirken.
Beim Wein hat Schwedens staatliche Alkoholladenkette Systembolaget bereits eine spezielle Kennzeichnung vorweggenommen. Man verkauft wie Finnlands Alko den roten „Yarden Mount Hermon“, doch kommt der im Gegensatz zu dort laut Katalog und Regalschildchen nicht aus „Israel“, sondern ist von „sonstigem Ursprung“. Vor einigen Jahren stammte der Golanhöhen-Wein bei Systembolaget sogar zeitweise offiziell aus „Israel – besetzte syrische Gebiete“. Obwohl ausdrücklich mit dem Außenministerium in Stockholm abgesprochen, wurde diese Herkunftsbezeichnung nach israelischen Protesten dann zum jetzigen geheimnisvollen Land „övriga ursprung“ abgeändert.
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