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Deutschland

Falschdarstellung der Haasenburg GmbH taz erwirkt Unterlassungserklärung

Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun nicht mehr erlaubt.

Schild vor einer der Einrichtungen der Haasenburg GmbH. Bild: Wolfgang Borrs

BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben. Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte.

Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“, heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese Darstellung zu wiederholen.

Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte.

Weiter heißt es: „im Gegenteil gibt unsere Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung zusammenhängt“. Auch das wurde zuvor behauptet.